Voraussetzungen
Fachhochschulreife / Abitur
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (nach Paragraf 65 des Hochschulgesetzes) müssen erfüllt sein. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus dem Paragrafen 68 des Hochschulgesetzes.
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag für den Beruf Landwirt/in
Vor Studienbeginn müssen Sie eine 15-monatige Ausbildungszeit in einem anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb absolvieren. Drei Monate können im Studium bis Ende des 3. Semesters nachgeholt werden. In der Ausbildungszeit ist ein Berichtsheft zu führen. Die Zwischenprüfung erfolgt vor Beginn des Studiums, die Abschlussprüfung nach Ende des 3. Semesters. Die Ausbildung ist mit einem Ausbildungsvertrag über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder Saarland zu regeln.
Fragen zur Berufsausbildung beantwortet die Landwirtschaftskammer.
E. janina.thilmann[at]lwk-rlp.de, T. 0261/91593244
Bei Fragen zur Anerkennung (Vornoten)
Prüfungsausschuss
Sprechzeiten nach Vereinbarung