Voraus­set­zungen

Fachhoch­schul­reife / Abitur

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (nach Paragraf 65 des Hochschulgesetzes) müssen erfüllt sein. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus dem Paragrafen 68 des Hochschulgesetzes.

Abgesch­los­sener Ausbil­dungs­vertrag für den Beruf Landwirt/in

Vor Studienbeginn müssen Sie eine 15-monatige Ausbildungszeit in einem anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb absolvieren. Drei Monate können im Studium bis Ende des 3. Semesters nachgeholt werden. In der Ausbildungszeit ist ein Berichtsheft zu führen. Die Zwischenprüfung erfolgt vor Beginn des Studiums, die Abschlussprüfung nach Ende des 3. Semesters. Die Ausbildung ist mit einem Ausbildungsvertrag über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder Saarland zu regeln.

Weitere Informationen

 

Fragen zur Berufsausbildung beantwortet die Landwirtschaftskammer.
E. janina.thilmann[at]lwk-rlp.de, T. 0261/91593244

Bei Fragen zur Anerkennung (Vornoten)
Prof. Dr. Elmar Schulte genannt Geldermann (Seg)
Fachbereich 1
Gebäude 2, Raum 126
T.+ 49 6721 409 480

Prüfungsausschuss

Sprechzeiten nach Vereinbarung
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