Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Maschinenbau (M. Sc.) der Technischen Hochschule Bingen sind gemäß der Studiengangspezifischen Prüfungsordnung (SPO; §3) und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO; §4) folgendermaßen festgelegt:
Bewerber und Bewerberinnen müssen einen Bachelor- oder Diplomabschluss in einem ingenieurwissenschaftlich/technischen Studiengang mit überwiegend maschinenbaulichen Inhalten (z.B. Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder artverwandter Studiengang) und in der Regel 210 Leistungspunkten erlangt haben.
Bei Studierenden, die ihren ersten Abschluss in einem anderen Studiengang (z. B. Wirt-schaftsingenieurwesen, Mechatronik, usw... ) einer Hochschule abgelegt haben, ist ggf. eine Zulassung unter fachinhaltlichen Auflagen möglich.
Die Studierenden müssen in der Regel den Nachweis eines mit gutem Ergebnis (laut APO: Note 2,5 oder ECTS-Note B oder besser) abgeschlossenen Studiums erbringen.Ist die geforderte Note nicht erreicht worden, kann ggf. durch Berücksichtigung förderlicher Aspekte trotzdem eine Zulassung ermöglicht werden.
Falls bei der Bewerbung aus dem vorausgehenden Studium ein Abschluss mit weniger als 210 Leistungspunkten oder noch nicht alle Leistungspunkte, d.h. noch kein Abschluss, vorliegen, kann ggf. trotzdem eine Zulassung für das Masterstudium erteilt werden.
Bitte informieren Sie sich über die Details der hier nur prinzipiell wiedergegebenen Möglichkeiten und über sonstige Anforderungen des Studienganges durch unser Merkblatt.
Die exakten rechtsverbindlichen Regelungen sind auch in den Prüfungsordnungen (SPO und APO) unter Dokumente zu finden.
Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen
Prüfungsausschuss
Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. Michael Mangold.
Sprechzeiten nach Vereinbarung