Voraussetzungen
NEU: Fristenregelung für das Vorpraktikum bis auf Widerruf verlängert! Details siehe Text.
Die Eingangsvoraussetzung für das Bachelor-Studium ist die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Studienbewerber, die nach der 12. Klasse das Gymnasium verlassen haben, können die Zulassung zum Fachhochschulstudium durch ein einjähriges, gelenktes Praktikum erlangen. Nach dem Landeshochschulgesetz können auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung und einer zweijährigen Berufspraxis zugelassen werden.
Weiterhin müssen die Studienbewerber ein 8-wöchiges Vorpraktikum absolvieren. Es wird ausdrücklich empfohlen, das Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten, es erfolgt jedoch auch eine Zulassung ohne oder mit teilweise abgeleistetem Vorpraktikum. Anstelle der bisherigen Regelung muss das Vorpraktikum erst bis zum Beginn der Praxisphase (7. Semester Regelstudienzeit) abgeschlossen und anerkannt sein. Grund sind die unzumutbaren Schwierigkeiten, die sich durch die Covid-19-Krise für die Studierenden beim Finden einer Praktikumsstelle ergeben.
Inhaltlich umfasst das Vorpraktikum entweder 8 Wochen im technischen Bereich oder 4 Wochen im technischen und 4 Wochen im kaufmännischen Bereich, detailliertere Anforderungen sind in dem Merkblatt zum Vorpraktikum beschrieben. Dieses Vorpraktikum soll den Studierenden Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe der beruflichen Praxis ermöglichen. Eine einschlägige Praxis (z.B. fachnahe Ausbildung) kann als Vorpraktikum anerkannt werden. Einzelheiten zum Vorpraktikum können dem Merkblatt zum Vorpraktikum (Dokumente) entnommen werden. Im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Praktikantenamt.
Das Wirtschaftsingenieurstudium kann zum Sommer- oder Wintersemester (Anfang April bzw. Anfang Oktober) begonnen werden. Dem Studienbeginn vorgeschaltet wird im März bzw. September ein Mathematik-Vorkurs angeboten. Der Antrag auf Zulassung zum Studium für das erste Semester ist fristgerecht beim Studierendensekretariat der Technischen Hochschule einzureichen.
Bei Fragen zur Anerkennung des Vorpraktikums
Praktikantenamt
Sprechzeiten nach VereinbarungBei Fragen zur Anerkennung zu Studienleistungen
Prüfungsausschuss
Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. Michael Mangold.
Sprechzeiten nach Vereinbarung