Voraus­set­zungen

Die Einschreibung verlangt keine besonderen Zugangsvoraussetzungen im Sinne von § 26 Abs. 2 Nr. 4 und § 65 Abs. 4 Nr. 3 HochSchG.

Zugangsvoraussetzungen für den ausbildungsintegrierten Studiengang Regenerative Energiewirtschaft und Versorgungstechnik ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag für den Beruf als:

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär‐, Heizungs- und Klimatechnik
  • Technische/r Systemplaner/in der Versorgungs‐ und Ausrüstungstechnik
  • Elektroniker/in
  • Mechatroniker/in
  • Energiehändler/in
  • Elektrotechniker/in oder
  • Energiewirtschaftsmanager/in im Bereich Regenerative Energiewirtschaft

Hierbei müssen Sie den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung bei der Einschreibung oder spätestens bis zu Beginn des vierten Semesters nachweisen.

Bei Fragen zur Anerkennung
Prof. Dr. Clemens Weiß (Wcl)
Fachbereich 1
Gebäude 5, Raum 146
T.+49 6721 409 270

Prüfungsausschuss

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