Studi­en­ab­schluss in Bingen

Wie bewerben Sie sich?

Zuständig für die Beratung von (internationalen) Studieninteressierten ist zunächst die Zentrale Studienberatung und die Fachstudienberatung der jeweiligen Studiengänge (Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Studiengänge).

Wählen Sie einen Studiengang aus, der Ihren Interessen entspricht und überprüfen Sie zunächst, ob Sie die Voraussetzungen für das Studium an der TH Bingen erfüllen. Neben den Voraussetzungen für internationale Studieninteressierte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Vorpraktika). Bewerben Sie sich bitte nur, wenn Sie die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen können.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Studium an der TH Bingen erfüllen und sich für einen Studiengang entschieden haben, können Sie sich online bewerben. Beachten Sie hierbei bitte die jeweiligen Bewerbungsfristen. Die Kolleginnen im Studierendensekretariat bearbeiten und prüfen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Ihre Bewerbung und sind zuständig für die Zulassung zum Studium.

Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung
abgeschlossen haben ...

Icon Brief
1. Bewerbung einreichen

Nach Abschluss der Online-Bewerbung drucken Sie bitte den Bewerbungsantrag aus, unterschreiben diesen und schicken ihn gemeinsam mit weiteren Bewerbungsunterlagen per Post an das Studierendensekretariat. Erst nach Posteingang der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet. Zur Bewerbung sind im Normalfall folgende Unterlagen nötig: Der unterschriebene Online-Antrag, ein tabellarischer Lebenslauf, der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (im Ausland) sowie eine amtlich beglaubigte Kopie. (Übersetzungen der Zeugnisse sind nur dann notwendig, wenn Sie nicht in englischer oder französischer Sprache verfasst sind.) Außerdem benötigen wie einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse, eine amtlich beglaubigte Kopie, einen Nachweis über ein Vorpraktikum (falls erforderlich) sowie einen Nachweis über Studienzeiten im Ausland (falls zutreffend).

Icon Überweisung
2. Bearbei­tungs­gebühr überweisen

Wenn Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland für ein Studium an der TH Bingen bewerben, muss zunächst überprüft werden, ob diese Hochschulzugangsberechtigung dem deutschen Abitur bzw. der Fachhochschulreife entspricht. Für diese Prüfung der Gleichwertigkeit durch die Hochschule ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro erforderlich. Sollte Sie dies betreffen, erhalten Sie nach Eingang der Bewerbung eine E-Mail-Benachrichtigung mit den entsprechenden Informationen. Wenn Sie sich mit dem Zeugnis Ihrer Feststellungsprüfung bewerben, fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

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3. Bewerbung wird vom Studie­ren­den­se­kre­tariat bearbeitet

Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr wird Ihre Bewerbung geprüft. Über fehlende oder unvollständige Daten bzw. Unterlagen werden Sie per E-Mail informiert. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Bewerbungsantrages können Sie jederzeit über die Statusabfrage online einsehen. Die Zugangsdaten für die Abfrage erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Bewerbung per E-Mail. Wenn wir alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassung erhalten und geprüft haben, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid.

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4. Bearbei­tungs­gebühr überweisen und Einsch­rei­be­un­ter­lagen einreichen

Mit dem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert, den Semesterbeitrag zu überweisen und ggf. Unterlagen für die Einschreibung an unserer Hochschule (z.B. Krankenversicherungsnachweis) einzureichen. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie automatisch eingeschrieben und wir senden Ihnen Ihre Studicard bis spätestens Semesterbeginn zu.

Voraus­set­zungen für ein Studium

Sprach­liche Voraus­set­zungen

Die Unterrichtssprache an der TH Bingen ist Deutsch. Sehr gute Deutschkenntnisse sind daher für ein Studium unerlässlich. Bewerben Sie sich bitte nur, wenn Sie die nötigen Sprachkenntnisse nachweisen können.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:

Weiterlesen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis von mindestens TDN 4 in allen vier Teilbereichen
  • Erfolgreiche Abschluss der telc Deutsch C1 (Hochschule)-Prüfungsqualifizierung
  • Bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe, DSD II (Prüfungen für Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch an Schulen im Ausland)
  • Goethe-Zertifikat C2
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Wichtiger Hinweis:

Andere Zeugnisse und Nachweise als die oben genannten können wir als Beleg für die sprachliche Studierfähigkeit leider nicht akzeptieren.

Zusätzliche Informationen zu Sprachvoraussetzungen und -prüfungen finden Sie beim Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD) und bei Studieren in Deutschland. Die TH Bingen bietet keine DSH-Vorbereitungskurse oder -prüfungen für Studienbewerberinnen und -bewerber an.

Akade­mische Voraus­set­zungen

Wer an einer deutschen Hochschule studieren will, benötigt eine sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ (HZB). Das ist ein Schulabschluss, der für ein Studium qualifiziert. Mit der Hochschulzugangsberechtigung weisen Bewerberinnen und Bewerber nach, dass sie aufgrund ihrer schulischen Vorbildung berechtigt sind, in Deutschland zu studieren.

Mit einer ausländischen Hochschulreife kann man an einer deutschen Hochschule studieren, vorausgesetzt, der ausländische Bildungsnachweis wird in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.

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Ist meine Hochschulzugangsberechtigung ausreichend für ein Studium an der Technischen Hochschule Bingen?

Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung ausreichend ist, wird individuell im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft und ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro verbunden. Leider können wir im Vorfeld (ohne dass uns eine Bewerbung vorliegt und die Bearbeitungsgebühr bezahlt ist) keine individuellen Aussagen zur Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung machen. Über die grundsätzliche Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland können Sie sich allerdings auf der Seite des DAADs informieren. Grundlage für diese Informationen ist die anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB).

Wenn Ihre ausländische Hochschulreife nicht für die direkte Aufnahme eines Studiums in Deutschland ausreicht, können Sie ein Studienkolleg besuchen. Dort erarbeiten Sie gemeinsam mit anderen Studierenden aus dem Ausland die fachlichen und kulturellen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in Deutschland. Sie enden in der Regel nach einem Jahr mit der sogenannten Feststellungsprüfung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung können Absolventinnen und Absolventen in den Fächern, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen, überall in Deutschland studieren.

In Rheinland-Pfalz bereiten zwei Studienkollegs auf die Feststellungsprüfung vor:

Noch Fragen? Bitte sprechen Sie uns an:

Studierendensekretariat
Berlinstraße 109, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
Gebäude 5, Raum 321
T.+49 6721 409 500
F. +49 6721 409 178
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