Voraussetzungen
Fachhochschulreife / Abitur
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach § 65 HochSchG müssen erfüllt sein. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus § 68 HochSchG.
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag für den Beruf Landwirt
Vor Studienbeginn müssen Sie eine 15-monatige Ausbildungszeit in einem anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb absolvieren. Drei Monate können im Studium bis Ende des 3. Semesters nachgeholt werden. In der Ausbildungszeit ist ein Berichtsheft zu führen. Die Zwischenprüfung erfolgt vor Beginn des Studiums, die Abschlussprüfung nach Ende des 3. Semesters. Die Ausbildung ist mit einem Ausbildungsvertrag über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder Saarland zu regeln.
Fragen zur Berufsausbildung beantwortet die Landwirtschaftskammer.
E. janina.thilmann[at]lwk-rlp.de, T. 0261/91593244
Bei Fragen zur Anerkennung
Prüfungsausschuss
Sprechzeiten nach Vereinbarung