Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Informatik regelt § 3 der Prüfungsordnung (weitere Informationen finden Sie unter Dokumente). Danach sollten Sie ein Bachelor- oder Diplomstudium auf dem Gebiet der Informatik bzw. mit starkem Informatikbezug bestanden haben. Ihre Abschlussnote sollte wenigstens 'gut' sein.
Abweichungen von dieser Regelung sind in begründeten Einzelfällen möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Studienberater.
Bei Fragen zur Anerkennung
Prof. Dr.-Ing.
Volker Luckas
(Vl)
Fachbereich 2
Gebäude
1,
Raum
220
T.+49 6721 409 562
Prüfungsausschuss