Voraus­set­zungen

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Zulassungsvoraussetzungen für das berufsintgrierende Studium Verfahrens- und Prozesstechnik

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (siehe § 65 HochSchG)
    (Studieninteressierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife):
    • Personen, die eine Meisterprüfung absolviert haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
    • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung (Notendurchschnitt von mind. 2,5).
    • Dem Studium muss in jedem Fall eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen.

und zusätzlich

  • abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung,
    z. B. Chemielaborant*in, Chemikant*in, Pharmakant*in oder Physiklaborant*in
  • mindestens eine unbefristete Halbtagesstelle
  • Kooperationsvertrag zwischen Arbeitgeber und der Technischen Hochschule Bingen
  • Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers (Anfrage im Betrieb oder Mustervorlage TH)

Organi­sa­to­ri­sches

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Geburtsurkunde
  • Zeugnisse: Fachhochschulreife oder vergleichbares Zeugnis, Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsausbildungsabschlusszeugnis (IHK)
  • Kopie des Personalausweises
  • Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers (Mustervorlage TH)
  • Kooperationsvertrag zwischen Arbeitgeber und TH Bingen (Muster Kooperationsvertrag TH auf Anfrage)
  • Nachweis über Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte (Kontakt)
  • Krankenversicherungsnachweis

    Mentoren

    Mentorenkonzept des berufsintegrienden Studiums der Verfahrens- und Prozesstechnik

    • firmeninterner Ansprechpartner für fachliche Fragestellungen
    • Sicherstellung für Teilnahmemöglichkeiten zu den Studienterminen
    • Sicherstellung der fachlichen Betreuung der Projektarbeiten und der Bachelorarbeit
    • Unterstützung der Studierenden bei der Einbringung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Arbeitspraxis


    Bei Fragen zur Anerkennung
    Prof. Dr. Clemens Weiß (Wcl)
    Fachbereich 1
    Gebäude 5, Raum 146
    T.+49 6721 409 270

    Prüfungsamt

    Sprechzeiten, Di von 11.30 Uhr - 12.30 Uhr. Terminvereinbarung per E-Mail ist erforderlich
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