Binger IntensivSeminar Kraft-Wärme-Kopplung

Das KWKG 2016 ist seit noch nicht ganz einem Jahr in Kraft, da kündigen sich bereits die ersten Anpassungen des Gesetzes mit Wirkung zum 01.01.2017 an. Ende September hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referententwurf zur Änderung des KWKG 2016 und zur Anpassung der Eigenversorgungsregelungen im EEG vorgelegt. Hintergrund ist die Verständigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der KWK-Förderung. Danach wird die Förderung nach dem KWKG 2016 grundsätzlich genehmigt, dies erfolgt allerdings unter Auflagen für die Bundesrepublik.
Zu diesen Auflagen gehört u. a. die Vorgabe, für KWK-Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW die Förderhöhe im Wege der Ausschreibung zu ermitteln. Die erste Ausschreibung soll im Winter 2017 durchgeführt werden. Mit unserem dritten IntensivSeminar möchten wir die Förderung von KWK-Anlagen unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung des KWKG 2016 und des im September in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetzes vorstellen.
Auch darüber hinaus hat es mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Regelungen zur Eigenversorgung, dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Eigenversorgung sowie der Ankündigung einer Anpassung der Strom- und Energiesteuer neue Entwicklungen gegeben, die sich auf die künftige Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von KWK-Anlagen auswirken.
Schließlich möchten wir erneut an die beiden vorangegangenen IntensivSeminare anknüpfen und noch einmal vertieft Fragen und Praxisbeispiele zur Direktvermarktung von KWK-Anlagen beleuchten.

Programm

Den aktuellen Programmflyer sowie weitere Seminarinformationen finden Sie auf der Webseite der TSB.


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