Beratung und Ziele

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Dazu gehört auch, dass sie darauf hinwirkt, dass bestehende Benachteiligungen beseitigt werden. 

Insbesondere unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragte die Organe der Hochschule und von ihnen gebildete Ausschüsse. 

Sie wirkt mit an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Mitglieder der Technischen Hochschule betreffen. Dazu kann sie Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen.

Alle Gespräche sind streng vertraulich.

  • Schwangerschaft, Familie und Care-Arbeit
  • (Anti-)Diskriminierung
  • Sexualisierte Belästigung und Gewalt
  • Mobbing
  • Veranstaltungen und Weiterbildung
  • Fördermöglichkeiten und Stipendien
  • Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
  • LGBTIQ+ und Gender
  • Interessenvertretung von Frauen
  • Projekte zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen
  • Verbesserung der Chancengleichheit
  • Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Wertschätzende Hochschulkultur

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin und die Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten und Frauenförderung stehen Ihnen als erste Ansprechpartnerinnen mit Rat und Tat zur Seite.

In den Fachbereichen können Sie sich an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Das Team erreichen Sie unter

Ihre Ansprechpersonen

Mitarbeiterin Projekt FH Personal +49 6721 409 836 E-Mail schreiben

0-110

Mitarbeiterin Pressesprecherin, Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten und Frauenförderung +49 6721 409 248 E-Mail schreiben

5-205

Professorin für Tierhaltung, Tierethologie, Verfahrenstechnik und Tierzucht +49 6721 409 435 E-Mail schreiben

5-142