Wege ins Ausland

… Sprachkenntnisse und spätere Berufschancen verbessern, fremde Kulturen kennenlernen, Vorurteile abbauen, das eigene Selbstvertrauen stärken und Unabhängigkeit gewinnen, in eine neue Kultur eintauchen, den Erfahrungshorizont erweitern, Freundschaften mit Menschen aus aller Welt schließen… es gibt viele gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt.

Während des Studiums lässt sich ein Aufenthalt im Ausland für nahezu jeden Studierenden umsetzen. Diese einzigartige Chance, ein fremdes Land und Leute kennenzulernen, möchten wir Sie motivieren, zu nutzen. Studium oder Praktikum, Doppelabschluss oder Freemover - vieles ist mit der TH Bingen möglich.

Studium im Ausland

Welche Möglichkeiten habe ich an der TH Bingen?

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Wege zu einem Studienaufenthalt im Ausland und unterstützen Sie mit individueller Beratung und ggf. auch finanziell.

Studium an einer Partnerhochschule

Der einfachste Weg ins Ausland! An unseren rund 50 Partnerhochschulen stehen Ihnen eine Vielzahl an Studienplätzen zur Verfügung – bei vergleichsweise geringem Organisationsaufwand und selbstverständlich gebührenfrei.

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Studium als „Freemover“

Ihr Wunschland oder Ihre Wunschhochschule ist nicht unter unseren Partnern? Dann ist es an Ihnen, die Initiative zu ergreifen und eigene Wege zu gehen! Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und lassen Sie sich von uns beraten. Der organisatorische Mehraufwand eines selbst organisierten Auslandsstudiums wird sich in jedem Fall lohnen!

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Doppelabschluss

Wie wäre es mit einem deutsch-chinesischen oder -mexikanischen Doppelabschluss? Studierende der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau sowie Energie- und Verfahrenstechnik an der TH Bingen haben die Möglichkeit das letzte Studienjahr in Shanghai zu verbringen und mit einem Doppelabschluss abzuschließen. Studierenden des Wirtschaftsingenieurwesens und des Maschinenbaus steht darüber hinaus der Weg zu einem deutsch-mexikanischen Doppelabschluss offen.

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Praktikum im Ausland

Machen Sie sich fit für die internationale Arbeitswelt mit einem Praktikum im Ausland! Stärken Sie Ihre sozialen und interkulturellen Kompetenzen, lernen Sie neue Arbeitsweisen und Verhaltensregeln kennen. All dies wird Ihnen im späteren Berufsalltag und bei der Arbeit in internationalen Teams und im Kontakt mit internationalen Kunden und Partnern helfen. 

Die Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland erfordert viel Eigeninitiative, aber selbstverständlich erhalten Sie auch dabei Unterstützung. Wir beraten und informieren zu Förder- und Vermittlungsprogrammen und unterstützen Sie ggf. auch finanziell. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Fördermöglichkeiten

Wie finanziere ich meinen Auslandsaufenthalt?

Reisekosten, höhere Lebenshaltungskosten als in Deutschland oder eventuell anfallende Studiengebühren: Oft bedeutet ein Auslandsaufenthalt zusätzliche Kosten. Wie teuer es wird, hängt von der Wahl des Studien- oder Praktikumsorts ab. Entscheidend für die Gesamtkosten ist allerdings, ob Studiengebühren anfallen oder nicht. Erasmus+, PROMOS, DAAD-Stipendien, Fulbright, Auslands-BAföG, Stiftungen… Wir helfen Ihnen, sich im Finanzierungsdschungel zurechtzufinden und beraten zu den diversen Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sprachen

Um sich in einem anderen Land und in einer anderen Kultur zurechtzufinden, sind Kenntnisse der jeweiligen Landessprache unabdingbar und oft auch Voraussetzung für ein Auslandsstudium oder -praktikum. Um Sie optimal auf Ihre Zeit im Ausland vorzubereiten, bieten wir Kurse in verschiedenen Sprachen an. Weitere Informationen zum Lehrangebot finden Sie im Sprachenzentrum.

FAQ zum Auslandsauftenthalt

Sie finden uns in Gebäude 5, Raum 319 und 305, per E-Mail über outgoing@th-bingen.de.

Jeder Auslandsaufenthalt ist anders und von den verschiedensten Faktoren abhängig. Um zu besprechen, ob und wie ein Auslandsaufenthalt für Sie möglich ist, vereinbaren Sie im ersten Schritt einen Beratungstermin mit uns und schauen sich die Informationen an, die wir für Sie zusammengestellt haben. 
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben, sodass Sie wissen, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits umfassend geplant und/oder eigenständig finanziert haben.

Auslandsaufenthalte können durch die TH Bingen in Form von Teilstipendien finanziell unterstützt werden. Für Aufenthalte in den Erasmus+ Teilnehmerländern können Sie ein Erasmus+ Stipendium erhalten.
Internationale Aufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms können ebenfalls über das International Office finanziell bezuschusst werden.
Zudem können Sie BAföG-Auslandsförderung, einen Bildungskredit oder Vollstipendien außerhalb der TH beantragen.

Das Erasmus+ Programm ist das größte Mobilitätsprogramm der TH Bingen und Europas. Es zielt auf die Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal ab. Die beteiligten Hochschulen schließen bilaterale Abkommen auf Fächerebene ab, die Art, Umfang und Dauer der Kooperation festlegen. Die Erasmus+ Partnerhochschulen und alle weiteren Partnerhochschulen finden Sie auf unserer Webseite.
Erasmus+ bietet für Studierende viele Mehrwerte. So fallen an den Partnerhochschulen keine Studiengebühren für Sie an. Darüber hinaus werden Leistungen, die Sie dort erbringen über ein zuvor vereinbartes Learning Agreement an der TH Bingen anerkannt und neben einem Erasmus-Studienplatz erhalten Sie über Erasmus+ auch eine finanzielle Förderung.
Wer an einem Erasmus+ Auslandssemester interessiert ist, sollte sich an der Erasmus+ Checkliste in unserem Downloadbereich orientieren.
Auch Praktikumsaufenthalte sind über Erasmus+ förderbar. Ihr Ansprechpartner für Erasmuspraktika ist die a.i.m. Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Förderraten ist, je nach Lebenshaltungskosten, in drei Ländergruppen gestaffelt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Die Fördersätze für ein Austauschsemester an einer Erasmus-Partnerhochschule oder für ein Erasmus-Praktikum im Projekt 2024 liegen bei:

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich auch 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Eine Förderung kann für maximal 4 Monate (120 Tage) pro Semester gewährt werden (abhängig von der Mittelverfügbarkeit). Dies gilt auch, wenn der Semesteraufenthalt länger andauert. Bei kürzeren Aufenthalten wird die Fördersumme entsprechend reduziert. Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte sind bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 60 Tagen (im Projekt 2024) und einer Höchstdauer von 12 Monaten (360 Tage) möglich. Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie mit Erasmus+ (Studienaufenthalt und Praktikum) maximal 12 Monate im Ausland verbringen. Sie können also Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern und dafür erneut bis zu 4 oder 5 Monate gefördert werden. Voraussetzung für die Bewilligung Ihrer Bewerbung um einen Erasmus+ Studienplatz ist mitunter, dass die Anrechnung Ihrer im Ausland zu erbringenden Leistungen grundsätzlich möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Zusage über den Erhalt eines Erasmus-Studienplatzes unter dem Vorbehalt der Mittelzusage durch die EU Kommission steht. Nur wenn ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen, können wir Ihren Aufenthalt ermöglichen. Die Kalkulation Ihres Stipendiums und die jeweils einschlägigen Modalitäten werden bekannt gegeben, sobald die TH Bingen eine Projektzusage durch die EU Kommission erhalten hat.

Zum Zwecke der Gleichstellung und Inklusion sowie der Erreichung der Klimaziele der EU können Studierende im Rahmen der Erasmus-Förderung Sonderzuschüsse (Top-Ups) erhalten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie dem Infoblatt Top-Ups zum ERASMUS+ Stipendium sowie der Ehrenwörtlichen Erklärung für Top-Ups zum ERASMUS+ Stipendium im Intranet. Beachten Sie unbedingt die Beantragungsdeadlines. Ausschließlich form- und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Wir weisen darauf hin, dass Social Top-Ups und Green Travel auf Auslands-BAföG angerechnet werden können.

Bitte beachten Sie, dass weder über das Erasmus-Programm noch über die TH Bingen ein Versicherungsschutz besteht. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen (empfehlenswert sind eine Krankenversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung).
Bitte informieren Sie sich über die individuellen Erfordernisse in Ihrem Gastland (Ansprechpartner ist z.B. Ihre deutsche Versicherung). Klären Sie auch unbedingt, ob besondere Versicherungsbedingungen im Pandemiefall, bzw. bei der Ausreise in (Hoch-)Risikogebiete gelten. Es ist ratsam, sich von dem eigenen Versicherer diesbezüglich beraten zu lassen. In der Regel bieten die Krankenkassen Zusatzversicherungen für Auslandsreisen für Ihren bestehenden Vertrag an.

Studienaufenthalte an unseren ehemaligen Partnerhochschulen in UK sind leider nicht mehr über das Erasmus+ Programm förderbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zur Förderung Ihrer Mobilität nach Großbritannien zu bewerben. Bitte beachten Sie hierzu die Antwort im FAQ zum Thema "Freemover".

Die TH Bingen kann Studierende im Rahmen eines Auslandsaufenthalts außerhalb Europas über Stipendienmittel des DAAD (PROMOS), über Stiftungsmittel aus der Georg-Meyer-Stiftung oder über die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz fördern.
Zudem lobt der Rotary Club Bingen jährlich einen Preis für eine im Ausland geschriebene Abschlussarbeit aus, sofern mehr als drei Abschlussarbeiten im Ausland absolviert wurden.

Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht und die Mittelverfügbarkeit gegeben sein muss. Ferner steht im Wege der Mobilitätsförderung stets die Chancengleichheit im Vordergrund. Bei der Förderung von Auslandsvorhaben außerhalb des Erasmus+ Programms sind auch die akademischen Leistungen der Studierenden ebenfalls auch ausschlaggebend für die Bewilligung eines Stipendiums.

Grundsätzlich können Studierende auch mehrfach gefördert werden. Melden Sie sich daher im International Office, wenn Sie den Schritt ins Ausland ein weiteres mal wagen oder verlängern möchten. So können im Rahmen von Erasmus je 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) gefördert werden. Mehrfachförderung für sonstige Auslandsaufenthalte (Praktika, Freemover Studium, Fachkurse, ...) ist ggfls. ebenfalls möglich. Hierbei werden die üblichen Auswahlkriterien zugrunde gelegt. Alle Studierenden sind im Auswahlverfahren bestmöglich gleichzustellen, sodass jede Bewerbung individuell zu bewerten ist. Zudem ist eine Förderung immer von der Mittelverfügbarkeit abhängig.

Studierende haben die Möglichkeit für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts BAföG-Auslandsförderung zu beantragen. Die für Ihr Zielland zuständige Stelle finden Sie im Internet. Wir weisen darauf hin, dass Social Top-Ups auf Auslands-BAföG angerechnet werden können.

Sofern Sie Ihr Auslandssemester an einer unserer europäischen Partnerhochschulen absolvieren, werden die Studiengebühren, die für gewöhnlich an der ausländischen Hochschule anfallen, für Sie erlassen!
Sofern Sie sich für einen Freemover-Aufenthalt entscheiden, können Studiengebühren anfallen. Eine Förderung für Ihren Aufenthalt ist möglich. 

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie mit der Gasthochschule und der TH Bingen ein Learning Agreement. Hierin wird festgelegt, welche Kurse Sie im Ausland absolvieren und mit wie vielen ECTS diese anerkannt werden. Bitte klären Sie die Möglichkeiten der Anrechnung vor der Mobilität mit dem Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs und dem Prüfungsausschuss(-vorsitzende/n). Im Falle von Erasmus+ Outgoing-Studierenden sind mind. 15 anrechenbare ECTS je Auslandssemester im Learning Agreement festzulegen.

Die Learning Agreements werden grundsätzlich durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Teilnehmer*innen des Erasmus+ Programms der Prozess des "Online Learning Agreements" gilt und das OLA nicht direkt vom PAV unterschrieben werden kann, sondern per Freigabedokument via Outgoing(at)th-bingen.de zur Unterzeichnung eingereicht werden muss. Folgen Sie bei der Erstellung Ihres OLA unbedingt Schritt für Schritt dem Leitfaden zum OLA. Bitte nehmen Sie aber zuerst mit Ihrer/m zuständigen Auslandsbeauftragten Kontakt auf und klären die einzutragenden Inhalte ab. Wichtig: Das Online-Format der Learning Agreements gilt ausschließlich Teilnehmer*innen des Erasmus+ Programms.

EWP steht für "Erasmus Without Paper" und spielt für Studierende, die ein Erasmus-Auslandssemester wahrnehmen, eine Rolle. Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms ist eines der großen Themen für die Zukunft der europäischen Hochschulzusammenarbeit und die EU Kommission hat Vorgaben zur Digitalisierung Bestandteile des Erasmus-Programms gemacht, die binnen eines vorgegebenen Zeitplans umzusetzen sind.

Systemseitig wird das Online Learning Agreement nach Ihrer digitalen Unterzeichnung in ein Verwaltungssystem zum Abzeichnen oder Ablehnen von Seiten der TH Bingen geladen. Während dieses Status können Sie keine weitere Bearbeitung oder Änderung mehr vornehmen.
Erstellen Sie bitte Ihre OLA Schritt für Schritt gemäß des Leitfadens. Sollte dennoch ein Fehler passieren, melden Sie sich umgehend bei uns, wir lehnen das Agreement im System ab, danach können Sie es wieder bearbeiten. Bitte legen Sie kein neues OLA an.

Änderungen an Ihrem Learning Agreement müssen binnen 5 Wochen nach Ihrer Ankunft vereinbart werden.
Für Erasmus-Studierende gilt: Weitere Informationen zum Ausfüllen und Ändern des Learning Agreements finden Sie in dem Leitfaden Online Learning Agreements in unserem Intranetbereich für Formulare.

Viele unserer Partnerhochschulen bieten Kurse in englischer Sprache an. Zudem besteht in aller Regel die Möglichkeit, in der jeweiligen Landessprache zu studieren.
Für Erasmus-Auslandsaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen gilt grundsätzlich, dass ein Sprachniveau von mind. B1 in der Unterrichtssprache vor Antritt des Auslandsaufenthalts gegeben sein muss, jedoch können einzelne Partner auch höhere Sprachkenntnisse fordern. Eine solche Einschränkung gibt es bei Praktikumsaufenthalten und internationalen Auslandsaufenthalten häufig nicht.

“Die Online-Sprachunterstützung soll den Teilnehmenden an Erasmus+ und am Europäischen Solidaritätskorps bei der Verbesserung der für ihren Studien-, Arbeits- oder Freiwilligenaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse helfen, damit sie aus dieser Auslandserfahrung vollen Nutzen ziehen können.” (Quelle: erasmus-plus.ec.europa.eu)

Die Absolvierung des OLS-Selfassessment ist zur Zeit keine Pflicht. Trotzdem laden wir Sie ein, die kurzen Sprachtests vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu absolvieren, um ihren persönlichen Fortschritt sichtbar zu machen. Die Plattform EU-Academy kann darüber hinaus auch zum aktiven Sprachenlernen und zum Studieren anderer Themengebiete genutzt werden. 

Wer einen schnellen Überblick darüber gewinnen möchte, welche Partnerhochschule sich für den eigenen Studiengang eignet, kann eine Übersicht auf unseren Partnerhochschulseiten finden. Diese Übersicht soll Ihnen eine gezieltere Suche ermöglichen.

Bitte schauen Sie sich im zweiten Blick auf unserer Webseite die Profile unserer Partnerhochschulen an, um zu erfahren, welche Studienmöglichkeiten wir Ihnen an den Partnerhochschulen bieten können. Sie fragen sich was die Formulierung „Hochschulen, die für Ihren Studiengang von Interesse sind“ bedeutet? Partnerschaftsverträge mit ausländischen Hochschulen werden für bestimmte Subject Areas geschlossen. So kommt es, dass der Vertrag mit einer Hochschule z.B. die Studienmöglichkeit „Business“ umfasst. Wir schreiben in den Profilen dann, dass diese Hochschule für Studierende aus unterschiedlichen Studiengängen (z.B. WI, UW, EGU oder AW) von Interesse ist, da Studierende dieser Studiengänge häufig gern Business-Module als Wahlpflichtfach belegen. Die Formulierung „Hochschulen, die für Ihren Studiengang von Interesse sind“ bedeutet also nicht zwingend, dass Sie an dieser Hochschule den Studiengang belegen können, den Sie auch an der TH Bingen studieren. Weitere Fragen zu Ihren Studienmöglichkeiten beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch oder per E-Mail an outgoing(at)th-bingen.de.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit an einer Hochschule zu studieren, die derzeit keine Partnerhochschule der TH Bingen ist. Eventuell kann eine neue Partnerschaft ins Leben gerufen werden (dies benötigt allerdings Zeit) oder die Gasthochschule kann Sie möglicherweise auch als Freemover*in aufnehmen. Bei den Erfahrungsberichten finden Sie auch Berichte von selbst organisierten Auslandsaufenthalten.

Bei Partnerhochschulen gilt: Die TH Bingen hat für bestimmte Kurse, Fakultäten oder Bereiche Agreements mit den Partnerhochschulen geschlossen. Einen kurzen Überblick, welche Bereiche dies sind, finden Sie auf unserer Webseite in den Kurzprofilen der Partnerhochschulen. Sollten Sie Kurse belegen wollen, die nicht von dem Agreement zwischen der TH und der Partnerhochschule umfasst sind, prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten es gibt.
Sofern Sie als Freemover*in an eine Gasthochschule gehen, müssen Sie die Kurswahl mit dieser Hochschule abstimmen.

Im Intranet können Sie unter Erfahrungsberichte von den Eindrücken Ihrer Kommiliton*innen erfahren. Außerdem können Sie ausländische Studierende der TH Bingen über das Buddy-Programm kennenlernen und bereits vor Ort "internationale Luft" schnuppern. Die Teilnahme am Programm ist eine ausgezeichnete Vorbereitung für einen eigenen Auslandsaufenthalt.

Die TH Bingen unterstützt grundsätzlich alle akademischen Auslandsaufenthalte und selbstverständlich auch Auslandspraktika oder Abschlussarbeiten im Ausland.
Praktika im EU-Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, EU-Kandidatenländer, EFTA-Staaten) mit einer Mindestdauer von 2 Monaten (60 Tagen) und einer Höchstdauer von 12 Monaten (360 Tagen) können über Erasmus+ (SMP) gefördert werden. Zuständig für die administrative Abwicklung und die Finanzierung dieser Praktika ist die Agentur für internationale Hochschulmobilität Rheinland-Pfalz. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, das International Office zu informieren, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen. Hieraus erwachsen für Sie in keinem Fall Nachteile! Im International Office wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.

Die Möglichkeit in diesem Fall ist das Erasmus+ Graduierten Praktikum.
Graduierte können innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Exmatrikulation über Erasmus+ gefördert werden. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein abgeschlossenes Studium an der TH Bingen, denn die Teilnehmenden müssen ein vollständiges Studium in Deutschland absolviert haben und einen anerkannten Abschluss vorweisen. Die Bewerbung muss bei der a.i.m. RLP vor der Exmatrikulation eingehen.

Praktika im EU-Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, EU-Kandidatenländer, EFTA-Staaten) können über Erasmus+ (SMP) gefördert werden. Zuständig für die administrative Abwicklung und die Finanzierung dieser Praktika ist die Agentur für internationale Hochschulmobilität Rheinland-Pfalz. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, das International Office zu informieren, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen. Hieraus ergeben sich für Sie keine Nachteile. Im International Office wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.

Deadlines:
Erasmus+: 15.03. und 15.09 über FormS.
Förderung für andere Studienaufenthalte: 01.02. und 01.07. über FormS. 


Studierende, die Förderung außerhalb des Erasmusprogramms beantragen möchten, sollten sich aber auch nach Ablauf der Fristen noch bei uns melden, da wir in diesem Fall ggfls. Reststipendien vergeben können!

Wir sind bemüht, alle Mobilitäten finanziell zu fördern. Aktuell stehen uns entsprechende Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Höhe der Förderung hängt immer von der Mittelverfügbarkeit und folgenden Grundlagen für die Bewertung Ihrer Bewerbung ab. Alle Studierenden sind im Auswahlverfahren bestmöglich gleichzustellen, sodass jede Bewerbung individuell zu bewerten ist. 

Grundlagen sind: 

  • akademische Leistungen (bei Erasmus-Förderung nicht vorrangig)
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Anrechenbarkeit von im Ausland zu erbringenden Leistungen
  • Motivation und soziales/interkulturelles Engagement/finanzielle Ausgangslage (gilt nicht für Erasmus+ Mobilitäten)
  • Sofern zutreffend: Vorliegen eines "disadvantage backgrounds" (z.B. Schwerbehinderung, Erstakademiker oder Auslandsaufenthalt mit ihrem Kind)
  • Mittelverfügbarkeit und Verfügbarkeit an Plätzen einer Partnerhochschule
  • Unterstützung des Vorhabens durch den/die zuständige/n Auslandsbeauftragte/n (bspw. bei Fachkursen: Bestätigung der Anrechenbarkeit der Leistungen)

Die TH Bingen kann Studierende im Rahmen eines Auslandsaufenthalts über unterschiedliche Fördermittel fördern. Das International Office verwaltet diese Mittel und entscheidet, welcher Fördertopf für Ihr Auslandsvorhaben ausgewählt werden kann. In jedem Fördertopf stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Bspw. für die Förderung aus Mitteln von PROMOS ist ein Mindestnotendurchschnitt von 2,5 eine der zu erfüllenden Voraussetzungen. Für die Erasmus-Förderung ist der Notendurchschnitt nur ein untergeordnetes Auswahlkritierum. Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht und im Wege der Mobilitätsförderung stets die Chancengleichheit im Vordergrund steht.

Unabhängig davon, ob Sie sich an der TH um Förderung, einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder einen sonstigen Auslandsaufenthalt bewerben: Ihr Ansprechpartner bleiben wir. Über die Einbindung weiterer wichtiger TH-interner Ansprechpartner (z.B. die zuständigen Auslandsbeauftragten) informieren wir Sie.

Darüber hinaus werden Ihnen unterschiedliche Ansprechpartner*innen im Gastland beiseite stehen. Wichtig ist, dass Sie die Kommunikation mit dem International Office der TH Bingen während der gesamten Zeit (Planung, Auslandsaufenthalt, Rückkehr) nie abreißen lassen. Um einen möglichst problemlosen Ablauf Ihres Auslandsaufenthalts zu gewährleisten, ist eine reibungslose Kommunikation mit Ihnen unerlässlich. Ebenso erwarten wir von allen Stipendiat*innen der TH Bingen eine höfliche und transparente Korrespondenz mit Ihren Ansprechpartner*innen im Gastland. Bitte denken Sie daran, die Emails, die über Ihre TH-Emailadresse eingehen auch während Ihres Auslandsaufenthalts zu prüfen. Dies hat den Grund, dass wir Sie auch während des Auslandsaufenthalts kontaktieren und Ihnen wichtige Informationen zukommen lassen. Nutzen Sie für die Korrespondenz für uns bitte ausschließlich Ihre TH-interne Email-Adresse.

Ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind vor allem die o.g. Kriterien. Vor Sichtung Ihrer Bewerbung (zum jeweiligen Stichtag) können wir keine verbindlichen Aussagen über die Erfolgschancen Ihrer Bewerbung treffen. Wir informieren Sie jedoch umgehend, sobald das Auswahlgremium eine Entscheidung getroffen hat oder wir Sie an Ihrer Wunschhochschule nominiert haben. 

Nach Fristende (15.03. für WiSe-Aufenthalte und 15.09. für SoSe-Aufenthalte) werden alle eingegangen Bewerbungen gesichtet. Danach werden Sie zu einer Pflichtveranstaltung eingeladen bevor wir Sie an der Gasthochschule nominieren. In dieser Pflichtveranstaltung informieren wir Sie über die weiteren Schritte und besprechen Ihre Fragen. Sofern Sie die Anforderungen erfüllen, werden wir Sie dann an der Partnerhochschule nominieren.
Der weitere Prozess ist Schritt-für-Schritt in der Erasmus+ Checkliste dargelegt. Dieser Prozess zieht sich über das Ihrem Auslandsaufenthalt vorangehende Semester. Über alle in diesem Zeitraum zu erledigenden To Dos können Sie sich in der Checkliste informieren. Ferner erhalten Sie fortlaufend Informationen über die nächsten zu tätigenden Schritte von uns via Email. Der letzte Schritt vor Antritt Ihrer Mobilität ist die Unterschrift des Grant Agreements (verbindlicher Zuwendungsvertrag), welche erfolgt, sobald alle vorherigen To Dos von Ihnen erledigt wurden.

Bei den vom International Office vergebenen Mobilitätsstipendien handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. D.h., dass Sie die Gesamtsumme für Ihren Auslandsaufenthalt aufwenden können und nichts davon an uns zurückzahlen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie die Förderbedingungen wahren.

Neben den Links unter der Linksammlung im Intranet beraten wir Sie gerne.

Über unseren Olat-Kurs "Go Out - Wege ins Ausland" erhalten Sie akutelle Informationen rund um Ihren Auslandsaufenthalt. Wir informieren Sie über aktuelle Ausschreibungen von Auslandspraktika oder -abschlussarbeiten, über Fördermöglichkeiten und Deadlines. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Outgoing-Kommiliton*innen zu vernetzen.
Über den Olat-Kurs "Internationalization@home" werden Sie von uns über akutelle, interkulturelle und internationale Veranstaltungen informiert.

Durch eine Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes ist es erforderlich geworden, alle Auslandsaufenthalte der TH Studierenden und die dabei erworbenen (Studien- und/ oder Prüfungs-)Leistungen zu erfassen. Aus diesem Grund sind Sie dazu verpflichtet, sich an das International Office wenden, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden vom International Office digital erfasst, um Ihnen die spätere Leistungsanerkennung zu erleichtern. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn Sie Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, nicht an der TH anerkennen lassen wollen.

Kümmern Sie sich um Ihre allgemeine Sicherheitsvorsorge. Wir empfehlen Ihnen hierfür mindestens folgende Dinge zu beachten:

Vor der Ausreise 

Bei geplanten Tauchgängen im Ausland beachten Sie unbedingt die Branchenregel Hochschule der DGUV. Demnach gilt: „Arbeiten unter Wasser müssen nach den aktuellen sicherheitstechnischen Regeln durchgeführt werden."

Im Gastland:

  • Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen (Erreichbarkeiten in der Institution hinterlegen, Registrierung in der Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürger/-innen des Auswärtigen Amtes, Mobiltelefon regelmäßig aufladen, ggf. Powerbank mitnehmen)
  • Auf dem Laufenden bleiben (länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes verfolgen bzw. als E-Mail-Newsletter abonnieren und/oder die entsprechende App installieren, Vernetzen, Unabhängige lokale Nachrichten zur Sicherheitslage)
  • Risiken reduzieren (Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte befolgen)
  • Verhalten anpassen (Hinweise zum Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen, Hinweise zum Verhalten bei Angriffen und Anschlägen)
  • Komplikationen vermeiden
  • Bei Taxinutzung: offizielle Funktaxis mit Taxameter nutzen
  • Bei der Wahl von Hotels, Wohnungen die Umgebung berücksichtigen
  • Umgebung kennen (Polizei, Krankenhaus, deutsche Auslandsvertretungen)

Jeder Auslandsaufenthalt ist anders. Um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, führen Sie gerne vor Einreichung Ihrer Bewerbung ein persönliches Beratungsgespräch mit uns.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs bei der Beratung hinsichtlich der akademischen Aspekte Ihres Auslandsaufenthalts zur Seite. Sie verweisen Sie auch an ggfls. weitere wichtige Ansprechpersonen, wie z.B. die Prüfungsausschussvorsitzenden.
Werfen Sie außerdem einen Blick auf unser Faltblatt.

Ihre Ansprechpartner*innen im International Office

Sie finden uns in Gebäude 5, Büro 319 und Büro 305.

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem konkreten Anliegen bitte auch schriftlich über die Funktions-E-Mailadressen.

Mitarbeiter Kompetenzzentrum Studium und Lehre, International Office +49 6721 409 344 E-Mail schreiben

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Leiterin International Office, Erasmus+ Hochschulkoordination +49 6721 409 556 E-Mail schreiben

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Mitarbeiterin International Office +49 6721 409 337 E-Mail schreiben

5-319

+49 6721 409 242 E-Mail schreiben

5-319

Mitarbeiterin Internationalisierung +49 6721 409 242 E-Mail schreiben

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+49 6721 409 242 E-Mail schreiben

5-319