Personalmobilitäten

 ST / STAFF Mobility

Hier finden Sie wichtige Informationen zu möglichen Auslandsaufenthalten von Hochschulangehörigen
Die Deadlines für Anträge von Personalmobilitäten sind der  01. Februar und 01. Juli. Den Upload-Link und die Bewerbungsformulare finden Sie im Intranet. Dort sind auch die Erfahrungsberichte hinterlegt. 

Was sind Personalmobilitäten?
Die TH Bingen partizipiert am Erasmus+ Programm und ermöglicht hierüber Angehörigen der Hochschule Mobilitäten innerhalb der Programmländer.

Was sind die Erasmus “Programmländer”
Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dies sind die Mitgliedstaaten der EU sowie sechs weitere. Eine Liste der Programmländer finden Sie hier.

Wer kann sich bewerben?
Das Programm steht allen Beschäftigen der Hochschule offen.

Was kann gefördert werden?
Über Erasmus+ förderbar sind Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern, sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitenden an Hochschulen und Unternehmen in den Programmländern.

Gefördert werden Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung, die im beruflichen Kontext stehen, wie beispielsweise:

• Teilnahme an Sprachkursen
• Hospitationen
• Job Shadowing
• Studienbesuche
• Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
• Teilnahme an Workshops und Seminaren

Gefördert werden außerdem Lehraufenthalte:
Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Hierbei sollte auch die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Welche Förderung kann ich erhalten?
Die finanzielle Förderung besteht aus einer Reisekosten- und Aufenthaltspauschale, die jeweils entfernungs- und länder­abhängig berechnet wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Lebenshaltungskosten vor Ort, der Entfernung ins Gastland und der Aufenthaltsdauer.

Im Folgenden finden Sie die Tagessätze nach drei Länder­gruppen aufgeteilt. Bis zum 14. Aufenthaltstag wird der volle Satz gezahlt, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes.

 

Länder­gruppe 1 (180 Euro pro Tag) Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Länder­gruppe 2 (160 Euro pro Tag): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Länder­gruppe 3 (140 Euro pro Tag): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale hinzu. Diese wird in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich mit dem Entfernungs­rechner der EU ermittelt. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, pauschal folgende Beträge:

Kilometer (einfache Entfernung ausschlaggebend) Fahrtkostenpauschale
< 10 km Kein Zuschuss
10 km – 99 km 28 EUR Standardreise / 56 EUR Green Travel
100 km – 499 km 211 EUR Standardreise / 285 EUR Green Travel
500 km – 1.999 km 309 Standardreise / 417 EUR Green Travel
2.000 km – 2.999 km 395 EUR Standardreise / 535 EUR Green Travel

Der Erasmus-Förderbetrag kann für sämtliche in Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten eingesetzt werden. Hierzu gehören auch eventuell anfallende Teilnahmegebühren. Falls Sie erwarten, dass der Erasmus-Zuschuss nicht zur Deckung Ihrer Kosten ausreicht, sind die Restkosten aus einer weiteren, von Ihnen zu nennenden Kosten­stelle zu zahlen. Aus Erasmus-Mitteln können über den oben genannten Zuschuss hinaus leider keine Kosten übernommen werden.

Aufgrund der englischsprachigen Studienangeboten liegt der Förderschwerpunkt auf den Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Hierbei geht es darum, insbesondere das Personal, das in besonderem Umfang rein englischsprachige Studierenden betreuen wird, im Wege von Sprachkursen und interkulturellen Workshops zu unterstützen. Wichtig ist, dass bei den Kursen ein klarer Bezug zur Tätigkeit besteht und der Weiterbildungscharakter im Vordergrund steht.

Wie lange kann ich gefördert werden?
Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 und maximal 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Eine Woche kann somit bspw. mit 5 Arbeitstagen gefördert werden, bei zwei Wochen sind es dann 10 (Arbeits-) Tage.

Im Rahmen von Lehraufenthalten liegt das notwendige Unterrichtspensum bei mind. 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum (mind. 2 Tage). Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.

Wie beantrage ich eine Personalmobilität?
Die einschlägigen Antragsdokumente und der Upload Link sind im Intranet hinterlegt.

Nach welchen Kriterien wird mein Antrag bewertet?
Die Vergabe von Förderung richtet sich nach dem zu erwartenden Impact für die Internationalisierungsbemühungen der TH, Mittelverfügbarkeit und bisheriger Mobilitätsförderung. Ferner muss die Zustimmung des Vorgesetzen bei Antragstellung vorliegen.

Der TH Bingen stehen nur begrenzte Mittel für die Förderung von Personalmobilitäten zur Verfügung. Aufgrund dessen kann unter Umständen nicht allen Anträge stattgegeben werden. Ein Antrag auf Förderung kann jederzeit gestellt werden, vorzugsweise jedoch zu den angegebenen Deadlines 01.02. und 01.07. Eingehende Anträge werden chronologisch bearbeitet.

Wer hat schon Erfahrungen mit Personalmobilitäten gesammelt?
Erfahrungsberichte von TH-Bediensteten und von Hochschulpersonal anderer deutscher Hochschulen finden Sie im Intranet unter "Erfahrungsberichte".

Kann ich Personalmobilitäten mehrfach in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich ist eine Mehrfachförderung möglich. Allerdings stehen der TH nur begrenzte Plätze für Personalmobilitäten zur Verfügung und im Wege der Internationalisierungsstrategie der Hochschule ist diverse Förderung vorgesehen, sodass Personal, das zuvor noch keinen Auslandsaufenthalt wahrgenommen hat, zu bevorzugen ist.

Gibt es eine Checkliste?
Eine Checkliste, in der die einzelnen Schritte zur Umsetzung einer Personalmobilität dargelegt sind, finden Sie im Intranet.

Kann ich für Reisen außerhalb der Erasmus-Programmländer gefördert werden?
Eine finanzielle Förderung durch das International Office ist nur im Rahmen des Erasmus-Programms möglich. Reisen außerhalb dessen müssen durch die Fachbereiche, die jeweiligen Verwaltungseinheiten oder die Hochschulleitung finanziert werden.

Wo finde ich weitere Informationen?
Informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Nationalen Agentur für EU-Hochschul­zusammenarbeit.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin.

Leiterin International Office, Erasmus+ Hochschulkoordination +49 6721 409 556 E-Mail schreiben

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Weitere FAQs

Wie kann ich eine neue Partnerschaft mit einer ausländischen Hochschule auf die Beine stellen?
Internationale Hochschulpartnerschaften eröffnen den Studierenden und dem Personal der TH Bingen die Möglichkeit, akademische Auslandsaufenthalte unter geringen Hürden wahrzunehmen. So entfallen beispielsweise sonst übliche Studiengebühren an den partnerschaftlich verbundenen Hochschulen.
Wir sind offen dafür, unsere rd. 50 internationalen Partnerschaften auszubauen und zu erweitern. Bei Interesse hieran wenden Sie sich bitte an international(at)th-bingen.de.

Was ist Erasmus+ und wie funktioniert das Programm?

Erasmus+ (EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students) ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Seit 1987 fördert die EU mit dem Erasmus-Programm den Austausch von Studierenden und Hochschulmitarbeitenden. Mehr über die historische Entwicklung des Programms erfahren Sie hier.

Die Voraussetzung für die Teilnahme einer Hochschule am Programm Erasmus+ ist der Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Die ECHE legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen. Um eine ECHE zu erhalten, musse die TH Bingen sich im Rahmen des von der EU-Kommission durchgeführten Aufrufs zur Beantragung einer ECHE bewerben. Die TH Bingen hat dies stets erfolgreich getan, sodass uns auch für die aktuelle Programmgeneration die ECHE verliehen wurde. 
Die TH hat zudem ein European Policy Statement verfasst. Dies ist die offizielle Erasmuserklärung der TH zur Hochschulpolitik, in der sie ihre Strategie zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von Erasmus+ nach der Verleihung der ECHE erläutert. Sowohl die ECHE als auch unser European Policy Statement finden Sie hier.

Welche Aktivitäten unternimmt die TH Bingen im Rahmen von Erasmus+?
Das Erasmus-Programm besteht aus einer Vielzahl von Programmlinien. Im Mittelpunkt steht die Mobilitätsförderung. Über das International Office werden im Rahmen der regelmäßigen Projekt-Calls Förderanträge gestellt. Hierbei werben wir Mittel ein, um folgende Aktivitäten zu finanzieren:

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
  • Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP)
  • Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA)
  • Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Im Bewilligungsfall werden uns Mittel in bestimmter Höhe für eine bestimmte Anzahl an Mobilitäten zur Verfügung gestellt. Die Projektlaufzeiten liegen i.d.R. bei 24 Monaten.

Was sind die Erasmus “Programmländer”
Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dies sind die Mitgliedstaaten der EU sowie sechs weiter. Eine Liste der Programmländer finden Sie hier.

Was hat es mit der Digitalisierung von Erasmus auf sich? Was ist EWP?
Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms ist eines der großen Themen für die Zukunft der europäischen Hochschulzusammenarbeit und beschäftigt das International Office stark. Durch die EU Kommission wurden Vorgaben zur Digitalisierung einzelner Programmbausteine erteilt, die verpflichtend durch alle ECHE-akkreditierten Hochschulen binnen eines vorgegebenen Zeitplans umzusetzen sind. Dieser Prozess trägt den Namen Erasmus Without Paper (EWP). Zunächst nimmt die EU Kommission hierbei die Digitalisierung der Studierendenmobilitäten in den Fokus. Personalmobilitäten werden aber auf absehbare Zeit ebenfalls digital abgewickelt.

Die Digitalisierung des komplexen Erasmus-Programms ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Dies liegt mitunter daran, dass bestehende Prozesse komplett überarbeitet werden müssen und hierfür eine komplexe IT-Umgebung, die durch die EU Kommission bereitgestellt wird, zu nutzen ist. Hierbei handelt es sich um diverse Plattformen und Tools, die allesamt neu eingebunden werden.