Rund ums Studium

Von A wie Adresse ändern bis Z wie Zeugnis beantragen gibt es einiges im Studium zu organisieren. Hier bekommen Sie die Infos dazu.

Das müssen Sie wissen:

Glückwunsch zum Studienabschluss!
Sobald Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, stellen wir Ihnen automatisch Ihre Abschlussunterlagen aus – also Urkunde, Zeugnis und das Diploma Supplement.
Wenn Sie bei der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit den Antrag auf englische Übersetzungen gestellt haben, bekommen Sie diese direkt mit dazu.

Die Unterlagen werden Ihnen in der Regel per Einschreiben zugeschickt. Bitte planen Sie dafür etwa sechs Wochen Bearbeitungszeit ein.

Sie können Ihre Adresse ganz einfach selbst im Studierendenportal inCampo aktualisieren:
Service > Persönliche Einstellungen > Kontaktdaten bearbeiten.

Bitte halten Sie Ihre Daten immer aktuell – so stellen Sie sicher, dass wichtige Infos und Dokumente auch wirklich bei Ihnen ankommen.

Wenn Sie Ihr Studium für eine Zeit unterbrechen möchten, können Sie ganz unkompliziert ein Urlaubssemester beantragen. Während dieser Zeit pausiert Ihr Studium – Ihre Fachsemester zählen also nicht weiter.

Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Mitarbeit in Gremien (z. B. Studierendenschaft oder Studierendenwerk)
  • längere Erkrankung
  • Pflege eines Angehörigen
  • Mutterschutz oder Elternzeit
  • einschlägiges Auslandsstudium (bis zu zwei Semestern, außer wenn es laut Prüfungsordnung verpflichtend ist)
  • betriebliche Gründe im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums

Wichtig zu wissen:

  • Sie zahlen weiterhin den Semesterbeitrag, aber keine Studiengebühren (z. B. für einen Weiterbildungsmaster).
  • Während des Urlaubssemesters dürfen Sie keine Prüfungsleistungen erbringen.

So geht’s:
Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie im Studierendenportal inCampo – und zwar innerhalb der Rückmeldefrist:

  • bis 31. Januar für das kommende Sommersemester
  • bis 31. Juli für das kommende Wintersemester

Dort können Sie auch direkt alle erforderlichen Nachweise hochladen.

Wenn Sie Ihr Studium an der TH Bingen abschließen oder vorzeitig beenden möchten, stellen Sie einfach einen Antrag auf Exmatrikulation.
Das geht ganz bequem online im Studierendenportal inCampo.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung digital.
Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Wenn Sie an Veranstaltungen der TH Bingen teilnehmen möchten, ohne sich offiziell einzuschreiben, können Sie eine Gasthörerschaft beantragen.

Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Studierendenstatus – das heißt:

  • Sie erhalten keinen Studierendenausweis und kein Semesterticket.
  • Sie dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen.

So funktioniert’s:
Füllen Sie einfach den Antrag auf Gasthörerschaft (am Ende der Seite) aus und reichen Sie ihn im Studierendensekretariat ein.
Wenn im gewünschten Studiengang freie Plätze vorhanden sind, bekommen Sie eine Zulassung und Ihren Gasthörerschein.

Tipp:
Kontaktieren Sie am besten vorab die Lehrperson der Veranstaltung, die Sie besuchen möchten – so können Sie sicherstellen, dass eine Teilnahme möglich ist.

Kosten:
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und kostet an der TH Bingen 200 € pro Semester (pauschal).

Auch als Studentin haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz. Dieser gilt:

  • 6 Wochen vor der Geburt
  • 8 Wochen nach der Geburt
  • sowie während der Stillzeit

Das Mutterschutzgesetz stellt sicher, dass Ihnen keine Nachteile im Studium entstehen.

Aus Sicherheitsgründen sind Sie während der Mutterschutzfristen grundsätzlich von Prüfungen und Lehrveranstaltungen ausgeschlossen.
Wenn Sie aber trotzdem am Studienbetrieb teilnehmen möchten, können Sie eine Erklärung zur Teilnahme abgeben – diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte so früh wie möglich im Studierendensekretariat.
Dort werden gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Formulare ausgefüllt.

Anschließend wird unsere Sicherheitsfachkraft informiert, um eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre geplanten Veranstaltungen (z. B. Praktika, Labore) durchzuführen. Dabei wird geprüft,

  • ob bestimmte Veranstaltungen untersagt werden müssen oder
  • ob Ersatzleistungen möglich sind.

Über das Ergebnis dieser Beurteilung werden Sie und die verantwortlichen Stellen der Hochschule informiert.

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht an Prüfungen oder Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie sich auch beurlauben lassen.
Alle Informationen dazu – inklusive der benötigten Dokumente und Anträge – finden Sie am Ende der Seite zum Download.

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname geändert hat, können Sie die Anpassung ganz einfach online im Studierendenportal inCampo beantragen.

Füllen Sie dazu den Antrag auf Namensänderung aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise direkt im Portal hoch.
Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie dort jederzeit bequem nachverfolgen.

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich jedes Semester zurückmelden.

Rückmeldefristen:

  • Sommersemester: bis 31. Januar
  • Wintersemester: bis 31. Juli

So läuft die Rückmeldung

Überweisen Sie den Semesterbeitrag innerhalb der Frist an folgende Kontoverbindung:

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
IBAN: DE51 5500 0000 0055 0015 28
BIC: MARKDEF1550
Institut: Deutsche Bundesbank, Filiale Mainz


Verwendungszweck

Der Verwendungszweck muss genau so aufgebaut sein:

[Matrikelnummer]-[Semester]-R-[Nachname]-[Vorname]

Das Semester setzt sich aus dem Jahr und der Endung 1 (Sommersemester) bzw. 2 (Wintersemester) zusammen.

Beispiel:
Für das Wintersemester 2025/26 gibt Max Mustermann an:
1234567-20252-R-Mustermann-Max


Wichtig

  • Der Semesterbeitrag muss bis zur Frist auf dem Konto der Landeshochschulkasse eingegangen sein.
  • Eine Überweisung am Stichtag selbst reicht nicht aus.
  • Bei verspätetem Zahlungseingang wird ein Säumniszuschlag von 25 € erhoben.

Die Infos zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Seit 2022 gibt es die TH Bingen-App – Ihr digitaler Begleiter durchs Studium.
Darin finden Sie:

  • aktuelle News und E-Mails
  • Ihre Noten
  • den Speiseplan der Mensa
  • sowie Ihren Studierendenausweis und Ihr Semesterticket

Die App ist kostenlos und wird automatisch mit Ihrer Rückmeldung jedes Semester aktualisiert.

Kein Smartphone? Kein Problem.

Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie im Studierendensekretariat einen Papierausweis beantragen (gegen Gebühr).
Dieser muss jedes Semester neu beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie am Ende der Seite zum Download.

Bitte beachten Sie:
Sobald ein Papierausweis ausgestellt wird, werden Ihr digitaler Studierendenausweis und das Semesterticket in der App automatisch gesperrt.

Ihre Studienbescheinigung steht Ihnen im Studierendenportal inCampo zur Verfügung –
sobald Sie für das nächste Semester rückgemeldet wurden.

Pfad:
Mein Studium → Studienservice → Bescheide/Bescheinigungen → Allgemein

Sie können die Bescheinigung dort selbst abrufen und ausdrucken, wann immer Sie sie benötigen.

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, stellen Sie während der laufenden Bewerbungsfristen einfach einen Antrag im Studierendenportal inCampo.

Bitte nutzen Sie dafür Ihren bestehenden Studierendenaccount
eine Neuregistrierung als Bewerber*in ist nicht erforderlich.

Als Studierende der TH Bingen sind Sie bei allen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Hochschule unfallversichert.
Das gilt auch für die direkten Wege von und zur Hochschule.

Wenn ein Unfall oder Wegeunfall passiert, melden Sie diesen bitte im Studierendensekretariat.
Dort werden Ihre Angaben an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weitergeleitet.

Passiert der Unfall auf dem Gelände der Hochschule, wird zusätzlich unsere Sicherheitsfachkraft informiert.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Nach Ihrer Einschreibung erhalten Sie im Studierendenportal Ihre Zugangsdaten für Services wie inCampo, OLAT oder Ihren Hochschul-Mailaccount.
Die Datei mit den Zugangsdaten finden Sie im Portal unter „Mein Studium“ > „Studienservice“, im Tab „Bescheide/Bescheinigungen“.

FAQ zur Studienorganisation

Wir erinnern Sie per E-Mail rechtzeitig an die Rückmeldung.
In dieser Mail finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick.

Natürlich können Sie sich auch jederzeit auf der Homepage informieren.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur bei Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn möglich.

Den Antrag dafür stellen Sie einfach im Studierendenportal inCampo.

Ihr Semesterticket finden Sie in der TH Bingen-App.
Es wird jeweils zum Semesterbeginn bzw. nach der Rückmeldung automatisch freigeschaltet.

Als Gasthörer*in können Sie gegen eine Gebühr an ausgewählten Vorlesungen teilnehmen.

Bitte beachten Sie:

  • Prüfungen abzulegen oder einen Studienabschluss zu erwerben ist nicht möglich.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG.
  • Einen Studierendenausweis und ein Semesterticket erhalten Sie ebenfalls nicht.

Einen neuen PUK erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Bitte beachten Sie:

  • Die Ausstellung ist gebührenpflichtig und kostet 20 €.
  • Den Betrag überweisen Sie vorab.
  • Für die Überweisung nutzen Sie dieselbe Bankverbindung wie beim Semesterbeitrag.
  • Im Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer, Ihren vollständigen Namen und „PUK“ an.

Sie überweisen den Beitrag an die Landeshochschulkasse. Die Informationen zu den eingegangenen Zahlungen werden uns meist ein bis zwei Tage später weitergeleitet.

Das bedeutet:

  • Es kann zu Verzögerungen kommen, aber
  • Es zählt immer das Eingangsdatum bei der Landeshochschulkasse – Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

Wenn der Verwendungszweck unklar oder falsch ist, kann es ebenfalls zu Verzögerungen kommen.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, den Zahlungsnachweis per E-Mail an das Studierendensekretariat zu senden, damit die Zahlung schnell zugeordnet werden kann.

Vielleicht gibt es eine oder mehrere Rückmeldesperren auf Ihrem Konto.

Schauen Sie einfach im Studierendenportal inCampo nach:
Mein Studium → Studienservice → Reiter „Mein Status“

Was tun bei Sperren?

  • Bei Sperren wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung oder einer auslaufenden Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an Ihr Studiengangsekretariat.
  • In allen anderen Fällen hilft Ihnen das Studierendensekretariat weiter.

 

Wenn Sie Ihre Abschlussdokumente verloren haben oder sie beschädigt wurden, können Sie eine Zweitschrift oder eine Rekonstruktion beantragen.

Melden Sie sich dafür bitte beim Sachgebiet Urkunden/Zeugnisse.

Wichtiger Hinweis

Die erneute Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Die Kosten hängen vom Aufwand ab und werden Ihnen von der Sachbearbeitung mitgeteilt.

Englische Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen werden auf Antrag erstellt.

Den Antrag stellen Sie bitte gleichzeitig mit der Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit im Studiengangsekretariat.

Eine rückwirkende Ausstellung der englischen Dokumente ist nicht möglich.

Bitte senden Sie uns das Originaldokument zu.

  • Wenn Sie noch als Studierende*r eingeschrieben sind, entstehen für bis zu drei Beglaubigungsvermerke je Dokument keine Gebühren.
  • Sind Sie nicht mehr eingeschrieben, fallen Gebühren an.
  • Für Papierkopien wird je Kopie ebenfalls eine Gebühr erhoben.

Tipp: Sie können die Kopien auch selbst anfertigen (Schwarzweiß-Fotokopie, Vorder- und Rückseite wie Original).

Sie erhalten anschließend einen Gebührenbescheid, die Gebühr ist vorab zu überweisen.

Beglaubigungen für Inlands- und Auslandsgebrauch

  • Für amtlich beglaubigte Kopien zur Vorlage im Inland können Sie sich auch an die Kommunalverwaltung Ihres Wohnorts wenden.
  • Für die Verwendung im Ausland ist ausschließlich die Technische Hochschule Bingen zuständig.

Wichtig:
Einige Länder verlangen für öffentliche Urkunden eine Legalisation oder eine Apostille (Echtheitsbescheinigung).
Weitere Infos dazu finden Sie auf den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Bei einigen Masterstudiengängen können wir auf Ihrem Zeugnis die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ ausweisen.

Wichtig:
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss nicht in Deutschland erworben haben, muss Ihre Vorbildung zuerst von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz anerkannt werden.

Den Antrag stellen Sie bitte so früh wie möglich bei der Ingenieurkammer, da die Bearbeitung bis zu vier Monate dauern kann.

Reichen Sie den Anerkennungsbescheid rechtzeitig bei uns ein, damit wir den Titel auf Ihrem Zeugnis vermerken können.

Bei Ihrer Exmatrikulation erhalten Sie automatisch einen Nachweis.

Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf, da Sie es spätestens bei der Beantragung Ihrer Rente benötigen. Wir empfehlen zudem eine frühzeitige Klärung Ihres Rentenkontos.

Nachweis verloren?

Sollten Sie den Nachweis nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Für die erneute Ausstellung benötigen wir:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises
  • sowie Angaben, wann Sie bei uns studiert haben.

Sie haben noch Fragen?

Während unserer Sprechzeiten sind wir gerne für Sie da, helfen Ihnen weiter oder verweisen Sie an die richtigen Stellen.

Studierendensekretariat
Gebäude 5, Raum 321

T. +49 6721 409 500
E. E-Mail schreiben

Erreichbar sind wir für Sie:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 13:00 bis 16:00 Uhr