Dem Präsidium der Hochschule gehören nach dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz die Präsidentin, der Kanzler als Hauptverwaltungsbeamter und die Vizepräsidenten an. Es wird unterstützt durch die Persönliche Referentin der Präsidentin und die Assistenz der Hochschulleitung. Das gemeinsame Ziel des Präsidiums: Eine hochwertige, praxisnahe und persönliche Ausbildung in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik für unsere rund 2.300 Studierenden. Dazu haben wir uns nationalen und internationalen Standards verpflichtet. Mit unserer Lehre und Forschung möchten wir die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen verbessern, die natürlichen Umweltressourcen schonen und technische Innovationen nachhaltig entwickeln. Mehr zu unseren Zielen erfahren Sie in unserem Leitbild.
Die Präsidentin
Prof. Dr. Antje Krause
Die Präsidentin vertritt die Hochschule nach außen und ist Dienstvorgesetzte des wissenschaftlichen Personals. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung der Hochschulentwicklung, die Überwachung des Qualitätsmanagements und die strategische Finanzplanung. Die Präsidentin verantwortet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die hochschulinterne Kommunikation sowie das Marketing, das Sponsoring und Stipendien. Außerdem trägt sie die Verantwortung für die Gleichstellung, die Alumniarbeit und die strategische Digitalisierung an der TH Bingen sowie das Krisenmanagement. Sie ist HRK-Bologna-Koordinatorin und vertritt die Hochschule nach außen, etwa gegenüber dem Ministerium, öffentlichen Institutionen, Unternehmen, Organisationen und Verbänden.
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Der Kanzler
Benedikt Blanz M.A.
Der Kanzler erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Hochschule und ist Dienstvorgesetzter des Personals aus Verwaltung und Technik. Außerdem verantwortet er die laufenden Geschäfte der Verwaltung, zu welcher der Studierendenservice, das Personalreferat, der Haushalt mitsamt Controlling, sowie die Bibliothek und die Technik der Hochschule zählen. Der Kanzler sorgt für die operative Ausübung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach außen und innen. Er ist Beauftragter für den Haushalt und kontrolliert die Ausgaben unter haushaltsrechtlichen, wirtschaftlichen und sparsamen Gesichtspunkten. Zudem wirkt er an den Maßnahmen von finanzieller Bedeutung mit. Der Kanzler verantwortet die Technik und die Liegenschaften. Er ist für Wahlen, die Digitalisierung in der Verwaltung, Datenschutz, Informationssicherheit, Arbeitssicherheit sowie das Klimamanagement zuständig.
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Der Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer
Prof. Dr.-Ing. Stephan Eder
Der Vizepräsident ist Vertreter im Auftrag der Präsidentin, außer in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind der Technologietransfer und die Forschungsstrategie. Er treibt die Digitalisierung in der Forschung voran und sorgt dafür, dass die Hochschule auf Fachmessen repräsentiert ist. Außerdem trägt er die Verantwortung für die IT-Infrastruktur, das Rechenzentrum und die IT-Sicherheit sowie die Internationalisierung, für nationale und internationale Partner und Kontakte und betreut das Thema Weiterbildungen, Patente der Hochschule sowie das Promotionskolleg. Der Vizepräsident ist der Beauftragter der Hochschule für Ethik und Redlichkeit in der Forschung.
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Der Vizepräsident für Studium und Lehre
Prof. Dr.-Ing. Kai Muffler
Der Vizepräsident ist Vertreter im Auftrag der Präsidentin, außer in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Er ist verantwortlich für die Strategie und die fachbereichsübergreifende Koordination von Studium und Lehre. Dazu gehören etwa die Bachelor- und Masterprogramme, das Fernstudium und das Duale Studium. Er pflegt die Hochschulkontakte im Bereich Lehre und verantwortet Akkreditierungen, Rankings und Evaluierungen. Der Vizepräsident sorgt für die Repräsentanz der Hochschule auf Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Digitalisierung in der Lehre sowie die Planung der Kapazitäten in Studium und Lehre. Er ist CHE-Koordinator, ZFH-Beauftragter sowie MINT-Koordinator der Hochschule. Darüber hinaus verantwortet er Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher und koordiniert die Prüfungsausschüsse. Hierzu arbeitet er eng mit den fachlich zuständigen Ministerien zusammen.
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