Erasmus+
Erasmus+ (Laufzeit 2021 – 2027) ist das Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Mehr als drei Millionen Studierende wurden seit 1987 europaweit mit Erasmus gefördert. Dies macht Erasmus zum bedeutendsten und bekanntesten Mobilitätsprogramm.
Auch im Rahmen der aktuellen Programmgeneration Erasmus+ können Studierende für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer Erasmus+ Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem der Erasmus+ Programmländer gefördert werden. Für (Lehr-)Personal bestehen Fördermöglichkeiten für Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalte.

Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) & European Policy Statement (EPS)
Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der Europäischen Kommission vergeben und belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Hier finden Sie sowohl die ECHE der TH Bingen für die Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021 – 2027) als auch das European Policy Statement unserer Hochschule:

Erasmus+ an der TH Bingen
Programmländer im Programm Erasmus+ sind sämtliche EU-Mitgliedsstaaten sowie die EJR Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Mit Hochschulen in vielen dieser Länder pflegt die TH Bingen Partnerschaften, die das Studium oder Aufenthalte zu Lehre oder Weiterbildung an diesen Institutionen ermöglichen. Praktika oder Weiterbildungsmaßnahmen sind in allen Programmländern möglich.
Darüber hinaus können aktuell im Rahmen der Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern auch für unsere Partnerhochschule Université Cadi Ayyad in Marokko Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden.
Detailinformationen zur Projektdurchführung dieser beiden Programmlinien (Programmländer/Partnerländer) an der TH Bingen sowie Merkblätter, Checklisten und Formulare finden unsere Studierende, Lehrende und Mitarbeiter/innen auf den Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten im Intranet.
Fördersätze Studierendenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden in Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Seit dem Projekt 2018 werden die Förderraten national festgelegt und gelten wie folgt für Studienaufenthalte (SMS) bzw. Praktika (SMP):
Gruppe | Länder | Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für STUDIUM | Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für PRAKTIKUM |
---|---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshalt-ungskosten) | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 Euro | 555 Euro |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshalt-ungskosten) | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 Euro | 495 Euro |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshalt-ungskosten) | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330 Euro | 435 Euro |
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene wie folgt festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 650 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 800 Euro pro Monat |
Dazu kommen bei Mobilitäten in Partnerländer Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Fördersätze Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Personal in Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Die Tagessätze gelten bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze. Seit dem Projekt 2018 gelten die folgenden Fördersätze für Aufenthalte zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT):

Gruppe | Länder | Förderraten |
---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180,00 Euro/Tag |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160,00 Euro/Tag |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140,00 Euro/Tag |
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde wie folgt festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag | Betrag ab 15. Fördertag |
---|---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 120 Euro pro Tag | 84 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen für Mobilitäten beider Programmlinien Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Studierendenmobilität (Outgoing) – Auslandsstudium (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte können in allen Programmländern gefördert werden, sofern bilaterale Kooperationsvereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen bestehen.
Vorteile eines Studiums im Ausland
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master und Doktorat
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach) Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
Studierendenmobilität (Outgoing) – Auslandspraktika (SMP)
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
- Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master und Doktorat
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Studierendenmobilität (Outgoing) – Sonstige Programminformationen
Verpflichtende Sprachtests (OLS)
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren.

Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

Erasmus+ Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichte
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen. Dies gilt nicht für SMP-Geförderte.
Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Darüber hinaus ist beim Referat für Internationale Angelegenheiten ein Erfahrungsbericht einzureichen.
Studierendenmobilität (Incoming)
Incomings im Rahmen des Erasmus+ Programms finden wichtige Informationen zu ihrem Studium an der TH Bingen auf unserer Homepage.
Personalmobilität (STA und STT)
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen (z. B. allgemeine und technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, Studierendenberatung etc.) gefördert werden. Förderfähige Weiterbildungsformate umfassen z. B. Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren sowie die Teilnahme an Sprachkursen.
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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