Erasmus+

Erasmus+ (Laufzeit 2021  2027) ist das Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Mehr als drei Millionen Studierende wurden seit 1987 europaweit mit Erasmus gefördert. Dies macht Erasmus zum bedeutendsten und bekanntesten Mobilitätsprogramm.  
Auch im Rahmen der aktuellen Programmgeneration Erasmus+ können Studierende für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer Erasmus+ Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem der Erasmus+ Programmländer gefördert werden. Für (Lehr-)Personal bestehen Fördermöglichkeiten für Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalte.

Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) & European Policy Statement (EPS)

Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der Europäischen Kommission vergeben  und belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Hier finden Sie sowohl die ECHE der TH Bingen für die Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021 – 2027) als auch das European Policy Statement unserer Hochschule:


Erasmus+ an der TH Bingen

Programmländer im Programm Erasmus+ sind sämtliche EU-Mitgliedsstaaten sowie die EJR Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Mit Hochschulen in vielen dieser Länder pflegt die TH Bingen Partnerschaften, die das Studium oder Aufenthalte zu Lehre oder Weiterbildung an diesen Institutionen ermöglichen. Praktika oder Weiterbildungsmaßnahmen sind in allen Programmländern möglich.

Darüber hinaus können aktuell im Rahmen der Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern auch für unsere Partnerhochschule Université Cadi Ayyad in Marokko Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden.

Detailinformationen zur Projektdurchführung dieser beiden Programmlinien (Programmländer/Partnerländer) an der TH Bingen sowie Merkblätter, Checklisten und Formulare finden unsere Studierende, Lehrende und Mitarbeiter/innen auf den Seiten des International Office im Intranet.

 

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden in Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Seit dem Projekt 2018 werden die Förderraten national festgelegt und gelten wie folgt für Studienaufenthalte (SMS) bzw. Praktika (SMP):

Gruppe LänderErasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für STUDIUMErasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für PRAKTIKUM
Gruppe 1 (höhere Lebenshalt-ungskosten)                              

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

600 Euro
(20 Euro pro Tag)

750 Euro

Gruppe 2 (mittlere Lebenshalt-ungskosten)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

540 Euro
(18 Euro pro Tag)

690 Euro

Gruppe 3 (niedrigere Lebenshalt-ungskosten)Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490 Euro
(16,33 Euro pro Tag)

640 Euro

Fördersätze Personalmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Personal in Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Die Tagessätze gelten bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze. Seit dem Projekt 2018 gelten die folgenden Fördersätze für Aufenthalte zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT):

Präsentation vor Gruppe
GruppeLänder Förderraten

Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180,00 Euro/Tag

Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160,00 Euro/Tag

Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140,00 Euro/Tag

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde wie folgt festgelegt:

Entsendeland   Zielland   Betrag bis einschließlich 14. Fördertag      Betrag ab 15. Fördertag   
Deutschland        Partnerland   160 Euro pro Tag     112 Euro pro Tag   
Partnerland   Deutschland      120 Euro pro Tag       84 Euro pro Tag   

Zu diesen Tagessätzen kommen für Mobilitäten beider Programmlinien Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Studierendenmobilität (Outgoing) – Auslandsstudium (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Die Aufenthalte können in allen Programmländern gefördert werden, sofern bilaterale Kooperationsvereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen bestehen.

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung 
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
  • Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. 

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master und Doktorat
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach) Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium
  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat 
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland 

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung 
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
  • Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden. 

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master und Doktorat
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist 

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
  • Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Studierendenmobilität (Incoming)

Incomings im Rahmen des Erasmus+ Programms finden wichtige Informationen zu ihrem Studium an der TH Bingen auf unserer Homepage. 

Studierendenmobilität (Outgoing) – Auslandspraktika (SMP)

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Studierendenmobilität (Outgoing) – Sonstige Programminformationen

Verpflichtende Sprachtests (OLS)

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. 

Gruppe sitzt zusammen an Tisch

Personalmobilität (STA und STT)

Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.


Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.


Wir beraten Sie gerne

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Corina Materne (Mca)

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Gebäude 5 Raum 305

T.+496721409556
E. E-Mail schreiben
Leitung International Office, Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
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