Voraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach § 65 HochSchG müssen erfüllt sein.

Zusätzlich müssen die Studierenden in der Regel den Nachweis eines mit gutem Ergebnis (Note 2,5 oder ECTS-Grad B oder besser) bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlusses auf einem fachlich entsprechenden Gebiet an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses erbringen. 

Liegen bei der Zulassung zum Masterstudium keine 210 Leistungspunkte aus einem vorausgehenden Bachelorstudium vor und können keine Leistungen als äquivalent anerkannt werden, so müssen die fehlenden Leistungspunkte nachgeholt werden. Die nachzuholenden Module werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Hier finden Sie ein Antragsformular zur Anerkennung bereits absolvierter Module/Projekte/ Praktika, die nicht zum Bachelorabschluss verwandt wurden.