Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach § 65 HochSchG müssen erfüllt sein. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus § 68 HochSchG.
Unsere Bachelorstudiengänge sind alle zulassungsfrei. Das bedeutet, Sie erhalten einen Studienplatz, sofern Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich form- und fristgemäß bewerben.
Bei Fragen zur Anerkennung
                
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                Prof. Dr.-Ing. Volker Luckas
Kontakt
                
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