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Pressemitteilung

Anwendungsnah zum Doktortitel

Wissenschaftsminister Clemens Hoch verleiht erstmals das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

© MWG | Kristina Schäfer 6 Personen (abwechselnd Frauen und Männer) stehen vor einer Wand mit Wappen des Landes Rheinland-Pfalz und halten Urkunden in den Händen

Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit

Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat im Rahmen eines Festaktes das Promotionsrecht an drei Promotionscluster der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) verliehen. Die Landesregierung hatte mit der Novellierung des Hochschulgesetzes und einer Verordnung die Voraussetzungen hierfür geschaffen: Nach Beantragung können HAWen in ausgewählten Fachrichtungen eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben – ein wichtiger Schritt für die wissenschaftliche Entwicklung und Sichtbarkeit dieses Hochschultypus. Bisher waren in Rheinland-Pfalz Promotionen nur in Kooperation mit einer Universität möglich. In der ersten Antragsrunde konnten drei HAW-Promotionscluster eine Begutachtungskommission und das Ministerium überzeugen.

Minister Clemens Hoch würdigte die neue Rolle der HAWen: „Dass auf den ersten Schlag fünf Fachrichtungen das Promotionsrecht erhalten, freut mich und ist ein Meilenstein für die weitere Entwicklung unseres Hochschulstandorts. Die neuen Promotionscluster verbinden wissenschaftliche Qualität und Tiefe mit gesellschaftlicher Wirkung. Sie bieten innovative Forschung und eine enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft. Damit sind sie besonders attraktiv für Doktorandinnen und Doktoranden, die Theorie und Praxis miteinander verknüpfen wollen.“

„Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird eine Lücke geschlossen. Für Studierende und Forschende eröffnen sich neue Perspektiven und die praxisorientierte Hochschulbildung wird gestärkt. Der Start mit drei Promotionsclustern belegt die hohe Forschungsqualität und das große Engagement der Professorinnen und Professoren“, erklärt Prof. Dr. Antje Krause, stellvertretende Vorsitzende der Landeshochschulpräsidentinnen- und -präsidentenkonferenz (LHPK).

Hintergrund

Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt unbefristet; nach sieben Jahren ist eine externe Begutachtung vorgesehen. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums war die positive Beurteilung des Antrags durch eine externe Begutachtungskommission.

Das eigenständige Promotionsrecht erhalten: 

  • im Rahmen des Promotionsclusters „Angewandte Informatik“ die Hochschule Trier zusammen mit der Hochschule Kaiserslautern, der Hochschule Koblenz und der Hochschule Mainz,

  • im Rahmen des Promotionsclusters „Medical and Environmental Life Sciences” die Hochschule Kaiserslautern zusammen mit der Technischen Hochschule Bingen, der Hochschule Koblenz und der Hochschule Trier,

  • im Rahmen des Promotionsclusters „Nachhaltige Technik und Naturwissenschaften“ die Hochschule Koblenz zusammen mit der Technischen Hochschule Bingen, der Hochschule Kaiserslautern, der Hochschule Mainz und der Hochschule Trier.

Die ersten HAW-Promotionscluster werden von fünf Hochschulen in Rheinland-Pfalz getragen. Informationen für Promotionsinteressierte zur Bewerbung sind in Kürze auf den Internetseiten der beteiligten Hochschulen einzusehen.

Kontakt Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

David B. Freichel
Pressesprecher
Telefon 06131 16-4597

Susanne Gellweiler
Pressesprecherin
Telefon 06131 16-2839

Pressestelle
Telefon 06131 16-2994
E-Mail presse(at)mwg.rlp.de

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz