Voraussetzungen
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Zulassung ist ein mindestens guter Abschluss (Notendurchschnitt mind. 2,5) aus einem elektrotechnischen oder elektrotechniknahen Bachelor- bzw. Diplom (FH)-Studiengang. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen regeln § 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung und § 3 Abs. 2 der studiengangspezifischen Prüfungsordnung.
Unser Masterstudiengang Elektrotechnik ist zulassungsfrei. Das bedeutet, Sie erhalten auf jeden Fall einen Studienplatz, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgemäß bewerben.
Bei Fragen zur Anerkennung
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Professor für Mobile Funkkommunikation/Antennentechnik und Elektrische Messtechnik

Prof. Dr.-Ing. Martin Nalezinski
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Professor für Mobile Funkkommunikation/Antennentechnik und Elektrische Messtechnik
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Professor für Elektr. Energietechnik

Prof. Dr.-Ing. Christoph Wrede
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Professor für Elektr. Energietechnik