Voraussetzungen
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder ein berufsqualifizierter Hochschulzugang (siehe § 65 HochSchG).
Bei Fragen zur Anerkennung
Prof. Dr.
Elmar Schulte genannt Geldermann
(Seg)
Fachbereich 1
Gebäude
2,
Raum
126
T. +49 6721 409 480
Prüfungsausschuss
Sprechzeiten nach Vereinbarung
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