Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene
Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Bewerbung.
Für ein Vollzeitstudium erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten 992 Euro pro Monat plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.072 Euro) und für ein berufsbegleitendes Studium 3.045 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Zusätzlich gibt es eine umfangreiche ideelle Förderung: Geförderte können an zahlreichen Seminaren zu unterschiedlichen Themen teilnehmen. Zudem gibt es Regionalgruppen vor Ort und ein digitales Netzwerk, über die sie sich untereinander vernetzen und austauschen können.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Bewerbung.
Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene fördert ein erstes Hochschulstudium - in Vollzeit oder berufsbegleitend.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Die Förderung ist ein Programm des BMFTR. Die SBB führt im Auftrag und mit Mitteln des BMBFTR die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Besonderheiten des Aufstiegsstipendiums
Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene und hat daher einige Besonderheiten:
• Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich.
• Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.
• Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.
Für das Aufstiegsstipendium hat das BMFTR Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind:
Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (gültig ab 01.09.2024)
Wie wird gefördert?
Finanzielle Förderung
Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene fördert ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 992 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.072 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 3.045 Euro.
Einjährige Anwartschaft
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr. Das bedeutet, aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Ideelle Förderung
Die ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.
Kann ich mich bewerben?
Jährlich vergibt das BMFTR über die SBB bis zu 1.500 neue Aufstiegsstipendien. Wer die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, hat eine echte Chance, dabei zu sein.
Grundvoraussetzung
Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Bewerbungskriterium der beruflichen Leistungen zu erfüllen, am einfachsten durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Als Aufstiegsfortbildung bezeichnet man eine anspruchsvolle Weiterbildung, die auch durch das BMBF Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in oder Fachpfleger/-in.
Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Bekannte berufliche Leistungswettbewerbe sind der PLW im Handwerk oder der Wettbewerb "Gute Form". Haben Sie besonders erfolgreich an einem anderen Leistungswettbewerb teilgenommen, klären Sie bitte vor der Bewerbung mit dem SBB-Team Aufstiegsstipendium, ob dieser für die Bewerbung eingesetzt werden kann.
Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Details dazu finden Sie im Dokument "Hinweise zum begründeten Arbeitgebervorschlag". Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.
Keine Altersbegrenzung
Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze. Der größte Teil der Stipendiatinnen und Stipendiaten ist zwischen 25 und 35 Jahre alt, also deutlich älter als Studierende ohne Berufserfahrung. Einige der Geförderten sind bereits über 40. Wichtig ist es, spätestens bei einem Auswahlgespräch plausibel zu begründen, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.