Stipendium für begabte Studierende, die sich durch besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen

Die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz stellt der TH Bingen Mittel für ein Stipendium zur Verfügung, das an begabte deutsche und/oder ausländische Studierende vergeben werden soll, die sich durch besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Grundsätzlich können sich alle Studierenden der TH Bingen (sowohl deutsche als auch internationale Studierende), die die Voraussetzungen erfüllen, auf dieses Stipendium bewerben. Die Voraussetzungen und Kriterien sind unten aufgelistet.

Der Start der Bewerbungskampagne ist in der Regel im Spätsommer/Herbst und wird im Intranet bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist das Bewerbungsportal freigeschaltet.

Wir weisen darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht.

Kriterien und Bedingungen

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 €. Das Stipendium wird monatlich als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt.

Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Auf Antrag kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden, wenn sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Betreuung oder Pflege eines Familienangehörigen oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts verlängert.

Die sich bewerbende Person 

  • ist an der TH Bingen immatrikuliert.
  • erhält keine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes genannten Maßnahme oder Einrichtung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung.
  • nimmt kein gebührenfinanziertes Studienangebot wahr.

Eine begabungs- und leistungsbezogene Förderung sind Stipendien, auf die man sich mit besonders guten Noten oder mit einem herausragenden Engagement bewirbt. Dazu zählt zum Beispiel das Deutschlandstipendium.

  • Die Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder
  • Die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt, oder
  • Die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums

Sind die grundsätzlichen Auswahlkriterien erfüllt, wird im nächsten Schritt das besondere gesellschaftliche Engagement geprüft, insbesondere, wenn es sich um ein Ehrenamt handelt.

  • Bisher erbrachte gute Studienleistungen
  • Für Studierende eines Masterstudiengangs: auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums

Sind die grundsätzlichen Auswahlkriterien erfüllt, wird im nächsten Schritt das besondere gesellschaftliche Engagement geprüft, insbesondere, wenn es sich um ein Ehrenamt handelt.

  • Engagement an der TH Bingen (z. B. Fachschaften, Studentisches Parlament, Studentische Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden)
  • Engagement außerhalb der TH Bingen (z. B. dauerhaftes ehrenamtliches Engagement und Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen)

Eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 € monatlich ist unschädlich und wird nicht berücksichtigt.

Die Auswahl des*der Stipendiat*in erfolgt durch eine hochschulinterne Vergabekommission. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich.

Die Bewilligung eines Stipendiums umfasst die Entscheidung über 

  • den Bewilligungszeitraum, 
  • die Höhe des Stipendiums sowie 
  • einen Hinweis auf die Förderungshöchstdauer nach Regelstudienzeit sowie 
  • die Verlängerungsmöglichkeiten und Informationspflichten.

Falls Sie für das Stipendium ausgewählt werden, wird Ihnen eine Annahmeerklärung zugeschickt. Darin wird angegeben, unter welchen Bedingungen die finanzielle Unterstützung gewährt wird und welche Verpflichtungen Sie erfüllen müssen.

Die Ausschreibung dieses Stipendiums erfolgt einmalig im Kalenderjahr. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen dem Auswahlkomitee zur Entscheidung vorgelegt werden. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, dass Sie alle Unterlagen einreichen.

  • Die Ausschreibung erfolgt via Rundmail, Poster im Foyer vor der Mensa bzw. über eine Intranet-News.
  • Die Bewerbung ist fristgerecht elektronisch über das Bewerbungsportal einzureichen. 

Das Bewerbungsportal wird während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet und auf dieser Seite verlinkt. Außerhalb des Bewerbungszeitraums ist das Portal offline.

Der*die Stipendiat*in informiert die TH Bingen unverzüglich per E-Mail an die Kontaktperson über 

  • Unterbrechungen, Abbruch oder Beendigung des Studiums
  • Förderungen von dritter Seite und 
  • Nebentätigkeiten.

Die Förderung endet spätestens mit Ablauf der Stipendiengewährung, ansonsten mit Ablauf des Monats, in dem die abschließende Prüfungsleistung erbracht wird. 

Sie endet auch, sobald der*die Stipendiat*in eine Tätigkeit gegen Entgelt aufnimmt, die nach Art und Umfang nicht der Erreichung des Studienziels dienlich ist.

Die hochschuleigene Vergabekommission fordert Leistungen auch rückwirkend zurück, wenn Informationspflichten nicht eingehalten wurden oder Tatsachen vorliegen, die bei Kenntnis zu einer anderen Vergabeentscheidung hätten führen können. Die*der Stipendiat*in ist zu hören.

Überzahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

Ihr Kontakt

Pressesprecherin, Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten und Frauenförderung +49 6721 409 248 E-Mail schreiben

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