Stipendienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert als größtes deutsches Begabtenförderungswerk über 13.600 Studierende an Hochschulen in Deutschland mit Stipendien aus öffentlichen Mitteln. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählt die Studienstiftung dabei unabhängig von deren Herkunft und unabhängig von politischen, konfessionellen oder weltanschaulichen Zugehörigkeiten aus.

Studierende werden jährlich ca. Mitte des Jahres von Ihrer Hochschule ausgewählt (die besten 2%) und gemeldet. Es ist aber auch möglich sich als Studierende/Studierender hierfür zu bewerben oder von einer Professorin oder einem Professor vorgeschlagen zu werden.

Für mehr Informationen rund um die Stiftung lesen Sie bitte hier!

„Stipendium für dich!“

Die diesjährige Anmeldung zur Selbstbewerbung ist beendet.

Die Anmeldephase für den nächsten Auswahltest, der im Frühjahr 2026 stattfinden wird, startet voraussichtlich im Januar nächsten Jahres. Die genauen Daten werden wir zu gegebener Zeit hier veröffentlichen.

Weitere Informationen zur Selbstbewerbung um ein Stipendium finden Sie hier!

Informationsveranstaltungen zur Selbstbewerbung auf Zoom

Die Stiftung bietet zu Jahresanfang Informationsveranstaltungen zur Selbstbewerbung auf Zoom an. Hier können Sie mit aktuellen Stipendiat:innen aus deren Botschafter:innen-Programm ins Gespräch kommen, die ihre Erfahrungen mit dem Bewerbungsverfahren und der Förderung der Studienstiftung teilen. Die Veranstaltungen finden statt am:

  • Dienstag, 27. Januar 2026, 18:00 Uhr
  • Montag, 02. Februar 2026, 18:00 Uhr

Interessierte können sich hier für die Infoveranstaltungen anmelden.

Voraussetzungen

Nur ein Studium in Vollzeit kann von der Studienstiftung gefördert werden, nicht jedoch Teilzeitstudiengänge. Ausbildungs- und praxisintegrierte duale Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie der DHBW können in der Regel gefördert werden, sofern es sich um Vollzeitstudiengänge handelt.

Für die Bewerbung gibt es keine Altersgrenzen.

Befinden Sie sich in einem Zweit-, Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium, können Sie sich nicht um ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Ein konsekutives Masterstudium, das auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium folgt, zählt nicht als Zweit-, Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium und ist grundsätzlich förderfähig, sofern es sich um Ihr erstes Masterstudium handelt und alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kontakt

Dekane & Studiengangleiter