Nothilfen, Beihilfen und Stipendien für Bildungsausländer*innen
Alle Studierenden der TH Bingen sollen möglichst die gleichen Chancen für ein erfolgreiches Studium erhalten.
Mit Not- oder Beihilfen werden Studierende unterstützt, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Die Notlage kann aus den unterschiedlichsten Gründen entstanden sein: der Wegfall des Nebenjobs, Arbeitslosigkeit der Eltern, aufgebauten Schulden bzw. Mietrückstände oder gesamtwirtschaftliche Krisen.
Nothilfeanträge können das gesamte Jahr über gestellt werden. Es stehen jedoch nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
Rahmenbedingungen
Da nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird unter den Antragsteller*innen ausgewählt. Ein Auswahlgremium wird über die Vergabe von Not-, Beihilfe und Stipendien entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen dem Auswahlkomitee zur Entscheidung vorgelegt werden. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, dass Sie alle Unterlagen einreichen.
Die Auswahl von Stipendiat*innen erfolgt unter anderem aufgrund ihrer sozialen und finanziellen Ausgangslage sowie ihrer akademischen Leistungen und ist stets abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Ziel ist es, allen Studierenden die gleichen Chancen auf Studienerfolg zu eröffnen. Daher erfolgt eine Auswahl von Stipendiat*innen stets auf Grundlage der individuellen Umstände der Antragsteller*innen.
Je nach Fall und Verfügbarkeit von Fördermitteln kann eine Förderung in Höhe von 1.000, 750 oder 500 EUR gewährt werden.
- Die persönlichen Angaben müssen richtig und vollständig sein.
- Die benötigten Unterlagen (akademische Leistungen, ggf. finanzielle Lage, Motivationsschreiben) müssen rechtzeitig und vollständig an die für die Beihilfe zuständige Person geschickt werden.
- Alle persönlichen bzw. finanziellen Veränderungen (z. B. Abschluss des Studiums, Aufnahme einer Tätigkeit) müssen unverzüglich der für die Beihilfe zuständigen Person mitgeteilt werden.
Die Beantragung von Nothilfe für Alleinerziehende und Nothilfe für bedürftige ausländische Studierende ist jederzeit möglich. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, dass Sie alle Unterlagen einreichen.
Bearbeitungsdauer: ca. 20 Werktage (längere Bearbeitungszeiten sind regelmäßig möglich).
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zur Bearbeitungszeit ab.
Falls Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, wird dem*der Stipendiat*in eine Annahmeerklärung bzw. eine Stipendienvereinbarung zugeschickt. Aus dieser geht hervor unter welchen Bedingungen die finanzielle Unterstützung gewährt wird und welche Verpflichtungen dem*der Stipendiat*in obliegen.
Anträge zum Download
Die Downloads werden nach und nach ergänzt.
Kontakt
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