Nothilfen, Beihilfen und Stipendien für Bildungsausländer*innen

Alle Studierenden der TH Bingen sollen möglichst die gleichen Chancen für ein erfolgreiches Studium erhalten.

Mit Not- oder Beihilfen werden Studierende unterstützt, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Die Notlage kann aus den unterschiedlichsten Gründen entstanden sein: der Wegfall des Nebenjobs, Arbeitslosigkeit der Eltern, aufgebauten Schulden bzw. Mietrückstände oder gesamtwirtschaftliche Krisen.

Nothilfeanträge können das gesamte Jahr über gestellt werden. Es stehen jedoch nur begrenzte Mittel zur Verfügung.


Rahmenbedingungen

Da nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird unter den Antragsteller*innen ausgewählt. Ein Auswahlgremium wird über die Vergabe von Not-, Beihilfe und Stipendien entscheiden. 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen dem Auswahlkomitee zur Entscheidung vorgelegt werden. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, dass Sie alle Unterlagen einreichen.

Die Auswahl von Stipendiat*innen erfolgt unter anderem aufgrund ihrer sozialen und finanziellen Ausgangslage sowie ihrer akademischen Leistungen und ist stets abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln. 

Ziel ist es, allen Studierenden die gleichen Chancen auf Studienerfolg zu eröffnen. Daher erfolgt eine Auswahl von Stipendiat*innen stets auf Grundlage der individuellen Umstände der Antragsteller*innen.

Je nach Fall und Verfügbarkeit von Fördermitteln kann eine Förderung in Höhe von 1.000, 750 oder 500 EUR gewährt werden.

  1. Die persönlichen Angaben müssen richtig und vollständig sein. 
  2. Die benötigten Unterlagen (akademische Leistungen, ggf. finanzielle Lage, Motivationsschreiben) müssen rechtzeitig und vollständig an die für die Beihilfe zuständige Person geschickt werden. 
  3. Alle persönlichen bzw. finanziellen Veränderungen (z. B. Abschluss des Studiums, Aufnahme einer Tätigkeit) müssen unverzüglich der für die Beihilfe zuständigen Person mitgeteilt werden.

Die Beantragung von Nothilfe für Alleinerziehende und Nothilfe für bedürftige ausländische Studierende ist jederzeit möglich. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, dass Sie alle Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer: ca. 20 Werktage (längere Bearbeitungszeiten sind regelmäßig möglich). 

Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zur Bearbeitungszeit ab.

Falls Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, wird dem*der Stipendiat*in eine Annahmeerklärung bzw. eine Stipendienvereinbarung zugeschickt. Aus dieser geht hervor unter welchen Bedingungen die finanzielle Unterstützung gewährt wird und welche Verpflichtungen dem*der Stipendiat*in obliegen.


Welche Hilfen und Stipendien gibt es?

Die TH Bingen stellt Bildungsausländer*innen finanzielle Unterstützung in Form von Not-, Beihilfe und Stipendien zur Verfügung. Diese Mittel werden von der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz bereitgestellt. 

Eine finanzielle Förderung wird im Regelfall nur einmal gewährt. Eine Mehrfachförderung kann unter bestimmten Umständen möglich sein.

Jeder eingehende Antrag auf Not-, Beihilfe und/oder Stipendium wird sorgfältig geprüft. Alle Studierenden werden im Auswahlverfahren gleichermaßen berücksichtigt. 

Eine Förderung ist immer von der Verfügbarkeit der Mittel abhängig. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht.

Die TH Bingen möchte die Studierenden in die Lage versetzen, sich trotz finanzieller Schwierigkeiten auf ihr Studium zu konzentrieren.

Diese Nothilfen richten sich an bedürftige ausländische Studierende (Bildungsausländer*innen), die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind. 

Sie dienen zur Überbrückung von kurzfristigen unverschuldeten finanziellen Engpässen. 

Der Antrag muss durch Kontoauszüge der letzten drei Monate ergänzt werden.

Diese Nothilfen richten sich an Bildungsausländer*innen, die neben ihrem Studium an der TH Bingen alleinerziehend ein oder mehrere Kinder betreuen. Antragsberechtigt sind also ausländische Studierende, die für ein oder mehrere Kinder erziehungsberechtigt sind.

Nothilfen für Alleinerziehende dienen zur Überbrückung von kurzfristigen unverschuldeten finanziellen Engpässen.

Mit diesem Stipendium werden Bildungsausländer*innen, die exzellente akademische Leistungen an der TH Bingen nachweisen können, für diese Leistungen gelobt und im weiteren Studienverlauf unterstützt.

Antragsberechtigt sind Studierende, die:

  • einen Notendurchschnitt von mind. 2,5 nachweisen können
  • mindestens die Hälfte der für das betreffende Semester vorgesehenen ECTS erworben haben
  • sich durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext auszeichnen

Für die Förderentscheidung wird die akademische Lage sowie das nachgewiesene Engagement im internationalen Kontext berücksichtigt.

Beispiel: Kim Muster studiert Angewandte Bioinformatik und befindet sich derzeit im 4. Semester. Im 4. Semester sollte ein*e Studierende*r in der Lage gewesen sein, 120 ECTS zu erwerben. Um einen Antrag stellen zu dürfen, muss Kim Muster mindestens 60 ECTS erworben haben.


Anträge zum Download

Die Downloads werden nach und nach ergänzt. 

Kontakt

Pressesprecherin, Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten und Frauenförderung +49 6721 409 248 E-Mail schreiben

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