Studiengangsrelevante Dokumente

Ordnungen


Formulare

Formulare bspw, zum Wechsel der Prüfungsordnung, zur Durchführung ihrer Praxisphase, zum Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit, begleitend zur Abschlussarbeit, finden Sie auf der Inof-Seite des Prüfungsamtes und auf der Seite ihres Studiengangs (im INTRANET).

Prüfungsangelegenheiten

Hinweise zu Prüfungsangelegenheiten

Anträge an den Prüfungsausschuss sind in schriftlicher Form mit Datum und eigener Unterschrift (u.U. Befürwortung durch Unterschrift des betreuenden Professors) und benötigten Nachweisen über das Sekretariat einzureichen. Emailanträge sind nicht zulässig.

Kontakt bei Anfragen oder Hinweisen: pruefung-bb-mp@th-bingen.de

Prüfungsunfähigkeit

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses, vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen (§ 15, Abs. 2 der Prüfungsordnung).

In den ersten zwei Prüfungsversuchen reicht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) welches lediglich Prüfungsunfähigkeit bescheinigt.

Im letzten schriftlichen Versuch kann der Studierende wahlweise ein qualifiziertes ärztliches Attest mit den bisher geforderten Angaben (Erkrankungsdauer, Arzttermin, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung sowie Prüfungsunfähigkeit) oder ein amtsärztliches Attest, das lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert, einreichen.