BAföG
Das BAföG
Eine gute Ausbildung: Der Türöffner für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Wir finden, dass davon möglichst viele Menschen profitieren sollen – unabhängig von der individuellen sozialen und wirtschaftlichen Situation. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie, ob eine finanzielle Förderung durch das BAföG für Sie möglich ist und stellen Sie einen Antrag.
Wichtiger Hinweis: Wir weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass nur noch die neuen aktuellen Formblätter ab 2022 für die Antragstellung genutzt werden dürfen. Diese finden Sie ausschließlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei den Antragsformularen.
Sollten Sie weiterhin alte Formblätter aus 2018 - 2021 nutzen, so müssen Sie damit rechnen, dass der Antrag erst bearbeitet werden darf, wenn die neuen Formulare nachgereicht werden.
Häufig gestellte Fragen zum BAföG
Wie erreiche ich das BAföG-Amt an der TH Bingen?
Das BAföG-Amt finden Sie auf dem Campus im Gebäude 5, 2. OG im Raum 313.
Telefonische Sprechzeiten der Sachbearbeitung sind Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Persönliche Gespräche finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Unterlagen sind per Mail, postalisch oder per Einwurf im TH Briefkasten (Gebäude 5 EG) unter Angabe der Förderungsnummer und Name, Vorname und Geburtsdatum einzureichen.
T. +49 6721 409-330
E. E-Mail schreiben
Woher weiß ich, ob ich BAföG erhalte und wenn ja, wieviel?
Im Internet gibt es verschiedene BAföG Rechner. Dort können Sie schnell prüfen: Ist ein Antrag für mich sinnvoll? Oder Sie fragen direkt beim BAföG-Amt der TH-Bingen nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welche Unterlagen benötige ich für den BAföG Antrag?
Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Beantragen Sie zum Beispiel elternabhängiges oder elternunabhängiges BAföG? Möchten Sie eine eigene Wohnung mieten? Einfach direkt beim BAföG-Amt nachfragen.
Wir bitten um Kenntnisnahme, dass nur noch die neuen Antragsformulare für das BAföG zu verwenden sind. Diese sind nur in elektronischer Form unter der www.bafoeg.de erhältlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an Ihre Sachbearbeiterin Frau Anne Koch.
Wie ist die Rückzahlung geregelt?
Das BAföG ist ein Staatsdarlehen. Das hat viele Vorteile für Sie. Die wichtigsten: Es ist zinslos und die maximale Rückzahlungssumme ist begrenzt. So sind Sie vor möglichen Überraschungen geschützt. Insgesamt ist die Rückzahlung sehr sozialverträglich geregelt. Das Bundesverwaltungsamt in Köln erlässt den Darlehensbescheid 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und beantwortet Rückfragen hierzu. Bis dahin stehen Sie vermutlich mit beiden Beinen fest im Job und können sich die Raten dementsprechend gut leisten.
Wann beantrage ich am besten BAföG?
Ihren BAföG-Antrag stellen Sie am besten direkt nach der Einschreibung.
Benötigen Sie weitere Infos?
Auskunft gibt es auch per E-Mail. Schreiben Sie uns an die Adresse an das BAföG.
Welche Unterlagen darf ich per E-Mail schicken?
Antragstellung:
Ein wirksamer Antrag liegt erst dann vor, wenn dieser schriftlich, d.h. von der antragstellenden Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet, beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Dafür genügt auch der Eingang durch Tele- oder Computerfax, E-Mail mit eingescanntem unterschriebenem Dokument oder als Kopie. Das Originaldokument muss in der Regel dann nicht mehr nachgereicht werden.
Noch Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Die Außenstelle des Amtes für Ausbildungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an der TH Bingen finden Sie hier:
Anne Koch M.A.
Kontakt
Für allgemeine Auskünfte können Sie sich auch an das Servicecenter in Mainz wenden. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bafoeg.uni-mainz.de/