Prof. Dr. Antje Krause
Präsidentin
Beauftragte
Die Beauftragten nehmen die Interessen der Hochschule, ihrer Mitglieder und Angehörigen in den unterschiedlichsten Bereichen wahr.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern. Dazu gehört auch, dass sie darauf hinwirkt, dass bestehende Benachteiligungen beseitigt werden. Insbesondere unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Organe der Hochschule und von ihnen gebildete Ausschüsse. Sie bereitet die Beschlüsse des Senats über Gleichstellungspläne vor und berichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Sie wirkt mit an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Mitglieder der Technischen Hochschule betreffen. Dazu kann sie Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen.
Den aktuellen Bericht der Gleichstellungsbeauftragten können Sie hier einsehen.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2015 den Gleichstellungsplan 2015 bis 2021 beschlossen. Sie finden ihn im Intranet der TH Bingen.
Frauenförderung
Die TH Bingen möchte als Hochschule mit technisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt ganz besonders Mädchen und Frauen fördern. Mehr Infos und unsere Veranstaltungen finden Sie unter Frauenförderung. Die Gleichstellungsbeauftragte leitet auch die Projekte der Frauenförderung.
Kontakt und Informationen
Gleichstellungsbeauftragte
Inklusionsbeauftragter
Kontakt und Informationen
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf Angelegenheiten, die die/den einzelnen Schwerbehinderte*n als auch die Schwerbehinderten als Gruppe.
Die Schwerbehindertenvertretung hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Kontakt und Informationen
Beauftragter für schwerbehinderte Studierende
Der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützt und berät die Studierenden und Studieninteressierten. Das können bspw. Fragen zur Studienorganisation und zu formalen Aspekten des Studiums (z. B. Nachteilsausgleiche bei Prüfungen, Anpassungen bei Lehrveranstaltungen, Fristverlängerungen) sein. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und unabhängig und steht während des gesamten Studienverlaufs zur Verfügung.
Kontakt und Informationen
Informationssicherheitsbeauftragter
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) ist vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Anfragen, Probleme und Hinweise zur Informationssicherheit oder auch zur IT-Sicherheit. Ihre Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Kontakt und Informationen
Ombudsmann
Zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis hat die Technischen Hochschule Bingen einen Ombudsmann bestellt. Er wird beratend, unterstützend oder vermittelnd tätig, wenn ein Mitglied der Hochschule sich von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen sieht.
Der Ombudsmann prüft die Plausibilität der Vorwürfe, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Beirat für Biotechnologie Rheinland-Pfalz
Der Biotechnologie-Beirat berät die Landesregierung bei der Stärkung des Biotechnologie-Standortes. Die Präsidentin der TH Bingen, Prof. Dr. Antje Krause, ist zum Mitglied des Beirates berufen worden. Weitere Informationen folgen in Kürze.