Zulassungsvoraussetzungen auf einen Blick

Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen im Detail

·      Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife oder Hochschulreife)

·      Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengang (Abschlussnote 2,5 oder besser)

·      Mind. ein Jahr einschlägige, fachbezogene Berufserfahrung

Fall 1 (mit Hochschulzugangsberechtigung)

 ·     Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife oder Technikerabschluss)

·     Abgeschlossene berufliche Ausbildung (fachbezogen, z.B. Techniker oder Meister)

·     Einschlägige, fachbezogene Berufserfahrung von mindestens drei Jahren

·     Erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung

Fall 2 (ohne Hochschulzugangsberechtigung)

·      Abgeschlossene berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (fachbezogen)

·      Einschlägige, fachbezogene Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren

·      Erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung

Durch die Eignungsprüfung der Hochschule wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt. Beruflich qualifizierte Interessenten beachten bitte die Ausführungen in der Rubrik "Voraussetzungen" und "Nachgefragt".

  •  Grundsätzlich gelten die Zugangsvoraussetzung der aktuellen Allgemeinen Prüfungsordnung (§ 5 Zugangsvoraussetzungen weiterbildende Masterstudiengänge). Ergänzend hierzu gilt die Ordnung für die Masterprüfung im weiterbildenden Studiengang „Verfahrens- und Prozesstechnik (M.Eng.)“. Dort ergänzt §3 „Zugangsvoraussetzung“ die Allgemeine Prüfungsordnung
  • Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation sowie die fachlichen Voraussetzungen der Bewerbenden mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums vergleichbar sind und eine erfolgreiche Teilnahme am Masterstudiengang erwarten lassen. Die Bewerbenden müssen nachweisen, dass sie mindestens über die in der Prüfungsordnung aufgeführten Kernkompetenzen verfügen und zu fachwissenschaftlichem Arbeiten fähig sind. Auf fachlicher Ebene wird die Fähigkeit geprüft, wissenschaftliche und ingenieurmäßige Erkenntnisse und Methoden zur Planung, Auslegung und Konstruktion sowie zum Betrieb und zur Überwachung von Apparaten und Anlagen der mechanischen, thermischen, chemischen, pharmazeutischen und biotechnologischen Verfahrenstechnik anzuwenden. Als Kompetenzen im sozialen und kommunikativen Bereich werden grundlegende englische Sprachkenntnisse sowie ökonomische und rechtliche Grundkenntnisse erwartet. Näheres regelt die Studiengangsprüfungsordnung. Der Ablauf der Prüfung wird in der Rubrik „Nachgefragt“ näher ausgeführt.

Sollten Sie über einen Direkteinstieg in das Masterprogramm nachdenken, so empfehlen wir zunächst folgende drei Schritte:

  1. Teilnahme an einem Beratungsgespräch: Hier werden u.a. die Anforderungen als auch Unterstützungsmöglichkeiten erläutert sowie auf die individuelle Situation und die persönlichen Voraussetzungen eingegangen (Studiengangsleitung).

  2. Eine realistische Selbstaufnahme: Erlauben die privaten und beruflichen Verpflichtungen ausreichend Zeit für das Studium? Sind die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen in ausreichendem Maß gegeben, z.B. in Höherer Mathematik, Thermodynamik oder Wärme- und Stoffübertragung? Welche Fächer müssen vor Studienaufnahme aufgefrischt oder angeeignet werden? Sind Eignung und Interesse für ein akademisches Studium vorhanden? Was ist meine Motivation? Wie viel Vorbereitung benötige ich?

  3. Teilnahme an Schnuppervorlesungen: Um sich ein realistisches Bild des Anspruchs machen zu können, ist nach Absprache ein „Reinschnuppern“ in den Vorlesungsbetrieb jederzeit möglich. Infos zum aktuellen Stundenplan finden Sie auf der Homepage. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.

Zusätzliche Infos finden Sie weiter unten im Bereich „Nachgefragt“.


FAQs

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und findet an der TH Bingen unter Beteiligung von zwei Professor*innen statt. Im ersten Teil erhalten die Bewerbenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin ein auf die Kernkompetenzen bezogenes ingenieurwissenschaftliches Thema. Typische Aufgabenstellungen sind z.B. die Auslegung von Reaktoren oder anderer verfahrenstechnischer Apparate. In der Eignungsprüfung muss zu diesem Thema ein 15 - 20 Minuten langes Referat gehalten werden. Der zweite Teil ist die sich anschließende mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten Dauer in Form eines Eignungsgesprächs mit Prüfungscharakter (Einzelprüfung). Es werden aus den in der Prüfungsordnung im Anhang 1.2 aufgeführten Kompetenzen das Feld „Ingenieursmathematik“ sowie mindestens zwei der vier restlichen Felder geprüft. Typisch sind Inhalte aus der chemischen, mechanischen oder thermischen Verfahrenstechnik, Thermodynamik, physikalische Chemie oder Wärme- und Stoffübertragung. Hierbei ist wichtig, dass beim Prüfling ein prozesstechnisches Verständnis erkennbar ist, ingenieurwissenschaftliche Zusammenhänge beherrscht werden und die Eignung für das Masterstudium, welches auf den Inhalten des Bachelorstudiums aufbaut, nachgewiesen wird.

Die Eignung zum Masterstudium wird festgestellt, wenn das Referat und die mündliche Prüfung mit dem Ergebnis „bestanden“ abgeschlossen wurden. Eine Wiederholung der Eignungsprüfung ist ausgeschlossen. Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 20 von 30 möglichen Punkten aus dem in Anhang 1.2 (LINK) genannten Kompetenzportfolio erreicht wurden,

Die Eignungsprüfung kann mit Auflagen bestanden sein, welche vor Aufnahme des Masterstudiums zu erfüllen sind. In diesem Fall erfolgt eine vorläufige Zulassung zum Studium. Zu diesen Auflagen kann das erfolgreiche Absolvieren von Grundlagenmodulen im Bachelorstudiengang zum Nachholen fehlender Grundkenntnisse (so genannte Brückensemester) oder der erfolgreiche Abschluss anderer Module der TH Bingen gehören. Die nachzuholenden Module dürfen höchstens einen Umfang von 60 Leistungspunkten (zwei Semestern) aufweisen. Umfang und Inhalt der Brückensemester werden vom Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der Studiengangsleitung festgelegt.

Liegen bei der Zulassung zum Masterstudium weniger als 210 Leistungspunkte aus einem vorausgehenden Bachelorstudium vor (aber mind. 180 Leistungspunkte), so können die fehlenden 30 Leistungspunkte über verschiedene Wege nachgeholt werden. Dies sind u.a. Leistungen in Form von Hausarbeiten/Projektarbeiten, das Absolvieren zusätzlicher Wahlpflichtfächer und in Teilen die Anrechnung beruflicher Praxis, sofern diese als äquivalent eingestuft werden kann. Daneben ist der Einstieg in das Masterstudium über so genannte Brückensemester möglich, welche das Nachholen fehlender Leistungspunkte erlauben. Kontaktieren Sie im Fall fehlender Leistungspunkte bitte zunächst die Studiengangsleitung.

Die nachzuholenden Leistungen werden vom Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der Studiengangsleitung festgelegt.

Wichtig: Fehlende Leistungspunkte müssen bis zu Beginn der Abschlussarbeit nachgeholt werden!

Zum Masterstudium kann vor dem Abschluss des Bachelorstudiengangs vorläufig zugelassen werden, wenn der Abgabetermin der Bachelorarbeit höchstens einen Monat nach Vorlesungsbeginn des ersten Master-Semesters liegt und alle anderen Module erfolgreich abgeschlossen sind. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Einschreibung erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. In diesem Fall werden erbrachte Prüfungsleistungen bescheinigt.

Fehlende Grundlagen können über so genannte Brückensemester (max. 60 Leistungspunkte) nachgeholt werden. Diese werden in Abstimmung mit der Studiengangsleitung und dem Prüfungsausschuss festgelegt. Die Einschreibung zum Masterstudiengang erfolgt zunächst vorläufig. Sind die nachzuholenden Module erfolgreich abgeschlossen, wird aus der vorläufigen eine reguläre Zulassung und es schließt sich nahtlos Ihr Masterstudium an.

Sind die Auflagen nach spätestens vier Semestern nicht erfüllt, erlischt die Einschreibung. Absolvierte Prüfungsleistungen werden bescheinigt.

Details und Voraussetzungen sind der Studiengangsprüfungsordnung zu entnehmen.

 

Wissenswertes für beruflich Qualifizierte (mind. 3 Jahre Erfahrung):

Unter Einhaltung oben genannter Zulassungsvoraussetzungen ist für beruflich Qualifizierte ein direkter Zugang zum Masterstudium grundsätzlich möglich. Da aufgrund individueller Unterschiede in Berufserfahrung und Persönlichkeit die Eignung für einen direkten Einstieg erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich ausfällt und vom jeweiligen Einzelfall abhängt, wird vor einer Bewerbung eine intensive Beratung empfohlen.

Das Masterstudium baut auf den erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen eines Bachelorstudiums auf. Insofern werden Grundlagen beispielsweise in höherer Mathematik, Thermodynamik, physikalischer Chemie sowie in chemischer, mechanischer und thermischer Verfahrenstechnik vorausgesetzt. Ein Blick in das Modulhandbuch verschafft einen ersten Überblick hierzu.

Neben den fachlichen Erfordernissen gilt es auch, den Schritt in die akademische Welt zu bewältigen, was ein deutlich höheres Abstraktionsniveau sowie ein hohes Maß an Selbstorganisation mit sich bringt. Auch hier leisten wir in der Vorbereitung Unterstützung. Möglichkeiten, sich auf das Studium vorzubereiten, sind im nächsten Abschnitt zusammengestellt.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege einer Vorbereitung. Welche Maßnahme sinnvoll und zielführend ist, hängt vom Grad der persönlichen Vorkenntnisse ab sowie von Neigungen, Netzwerk und bisheriger Berufserfahrung.

Vorkurse: Seitens der Hochschule werden regelmäßig im September Präsenzvorkurse in Chemie und Mathematik angeboten. Speziell für beruflich qualifizierte Bewerber existiert zusätzlich ein E-Learning-Tool zur Mathematik, Chemie und Physik. Auch wird ein Workshop zum Thema "Selbstlernkompetenz" angeboten.

Speziell in der Mathematik gibt es zusätzliche Online-Vorbereitungskurse, die bereits im Juni starten, so dass genügend Vorbereitungszeit bis zum Studienstart im Oktober besteht. Daneben werden in Online-Seminaren zusätzliche Kompetenzen vermittelt, welche Sie auf den Studienstart vorbereitet. Sprechen Sie uns gerne hierzu an!

Selbststudium: Eine Vorbereitung im Rahmen eines Selbststudiums auf Basis von Lehrbüchern ist ebenfalls denkbar. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte persönlich die entsprechenden Dozenten.

Vorbereitungsjahr: In der Praxis bewährt hat sich ein freiwilliges Vorbereitungsjahr, in welchem die wichtigsten Grundlagen durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs erworben werden. Dies ist jeweils individuell zugeschnitten und im Vorfeld mit der Studiengangsleitung abzustimmen. An das Vorbereitungsjahr schließt sich - eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt - nahtlos das Masterstudium an, welches dann erfahrungsgemäß erfolgreicher abläuft.

Achtung: Es mag sinnvoller sein, statt eines Vorbereitungsjahrs direkt die Eignungsprüfung zu absolvieren und, je nach Ergebnis, dann in Brückensemester als Vorbereitung einzusteigen. Sprechen Sie daher auf jeden Fall zunächst mit der Studiengangsleitung die verschiedenen Möglichkeiten und den für Sie vermutlich optimalen Weg ab!

Die Lehrveranstaltungen erfolgen in deutscher Sprache, einzelne Abschnitte in Englisch. Die eingesetzte Software ist zum Teil ausschließlich in englischer Sprache verfügbar, wie z. B. AspenPlusÒ oder TrendminerÒ. Das Unternehmensplanspiel (Wahlpflichtfach) kann auf Wunsch vollständig auf Englisch abgehalten werden. Das Verfassen der Abschlussarbeit auf Englisch ist nach Absprache problemlos möglich.

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