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Heimische Pflanzen erhalten

Heimische Pflanzen erhalten

1. März 2020 – keine fünf Monate mehr, dann gilt der Paragraph 40 des Bundesnaturschutzgesetzes, zu dem sich Deutschland verpflichtet hat. Nach den Bestimmungen soll nur noch heimisches Pflanz- und Saatgut in der freien Natur verwendet werden, um Klimawandel, Artensterben und destabilisierten Ökosystemen entgegenzuwirken. Bei der diesjährigen Naturschutztagung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz (BBN) an der TH Bingen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie das Gesetz in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden kann. „Die hohe Zahl von fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt, wie wichtig das Thema ist und dass es noch Informationsbedarf gibt“, sagte Professorin Elke Hietel von der TH Bingen. 

Die jährliche Naturschutztagung fand zum zehnten Mal an der Hochschule statt. „Der Umweltschutz ist eine zentrale Aufgabe und die TH Bingen, die vor etwa 45 Jahren den Studiengang Umweltschutz gestartet hat, spielt dabei eine wichtige Rolle“, erklärte TH-Präsident Professor Klaus Becker. Bei der Veranstaltung trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Fachverbänden, Erzeugergemeinschaften, Planungsbüros, Landschaftsgestaltern, der Forschung und die interessierte Öffentlichkeit. Ziel war es, dass sich alle Beteiligten, die der Stichtag betrifft, austauschen. Hietel betonte, dass die Politik in Rheinland-Pfalz zum Gesetz sehr schlecht aufgestellt sei: „Es ist nicht bekannt, wie die Bestimmungen umgesetzt werden sollen und ob genug Saatgut vorhanden ist.“ Die Vorträge widmeten sich daher vor allem den praktischen Erfahrungen mit regionaler Begrünung. Professor Klaus Werk, stellvertretender Bundesvorsitzender des BBN, sagte: „Das Thema ist eine große Herausforderung. Ich habe nichts Vergleichbares erlebt.“

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