Promovieren an der TH Bingen

Definition

Das Landeshochschulgesetz ermöglicht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) eine „kooperative Promotion“.

Die Promotion, welche den Erwerb eines Doktorgrades mit sich bringt, ist mit einem promotionsberechtigten Partner somit auch an unserer Hochschule möglich. Hierbei wird im Regelfall ein Betreuungstandem bestehend aus jeweils einer/m Professor:in unserer Hochschule sowie einer/m Universitätsprofessor:in gebildet. 

Die TH Bingen bietet gute Voraussetzungen für die Durchführung erfolgreicher Promotionsvorhaben durch eine geringere Anzahl an Promovierenden, einen kooperativeren und interdisziplinäreren Austausch und eine engere Betreuung durch die Professor*innen. Von der betreuungsberechtigten Partnerinstitution, wie z. B. einer Universität, wird dann der Doktorgrad verliehen. Die Ausrichtung der Hochschule auf angewandte Wissenschaften ermöglicht in der Regel einen stärkeren Anwendungsbezug der Forschungsprojekte.

Nach der bisher letzten Umfrage der Hochschulrektorenkonferenz haben im Zeitraum von 2015 bis 2017 bundesweit 1.575 Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen promoviert. 385 von ihnen haben ihren Doktortitel im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens erlangt.


Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom) voraus. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der promotionsberechtigten Universität festgelegt, sind also abhängig von der Wahl der betreuenden Person.

Promotionsinteressierte Studierende bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich zunächst an eine Professorin oder einen Professor aus dem Fachgebiet wenden, um abzusprechen, ob und mit welchem Kooperationspartner bzw. -partnerin die Promotion durchgeführt werden kann.

Kooperativ Promovierende der Technischen Hochschule Bingen benötigen eine Vereinbarung über die Annahme als Doktorand*in an einer Hochschule mit Promotionsrecht (i.d.R. eine Universität).


Betreuung

Die Betreuung der Promotionen erfolgt in Kooperation mit einer/m Universitätsprofessor*in, die/der das anwendungsbezogene Forschungsinteresse aus universitärer Perspektive in Zusammenarbeit mit der/m Betreuer*in der Hochschule begleitet.


Promo­ti­ons­kolleg

Ein Promotionskolleg (auch Graduiertenkolleg, strukturiertes Promotionsprogramm oder Graduiertenschule genannt) ist ein Forschungsprogramm, das Doktorand*innen einen institutionellen Rahmen bietet, indem sie ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit und zahlreichen zusätzlichen Aktivitäten nachgehen können.

Die jeweiligen Themen der Doktorand*innen des Promotionskollegs sind inhaltlich darin verankert, um so von Synergieffekten profitieren zu können. Regelmäßige Treffen und gemeinsame Aktivitäten sollen die intensive Zusammenarbeit unterstützen. Zum regen Austausch findet eine Doktorandenfrühstück einmal im Semester statt.

Weiterhin bietet eine zentrale Plattform in OpenOlat die Möglichkeit an Veranstaltungen und Workshops, einer fachbereichs- und hochschulenübergreifenden Ebene, teilzunehmen. Es finden sich hier Informationen der beteiligten rheinland-pfälzischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die jeweiligen Ansprechpersonen für kooperativ Promovierende.


Ansprech­partner
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