Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie haben Fragen zu Immatrikulation, Rückmeldung und Co.? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats sind für Sie da. Hier erfahren Sie alles über Zulassungs- und Auswahlverfahren, Exmatrikulation und Rückmeldung. Möchten Sie sich beurlauben lassen, ein Teilzeitstudium aufnehmen oder Gasthörer*in werden? Hereinspaziert, hier sind Sie goldrichtig.
Hotline
Während der Bewerbungsphase können Studieninteressierte auch unsere Hotline nutzen.
Unter der Rufnummer 06721 409-500 beantworten wir Ihnen Ihre dringenden Fragen in Sachen Bewerbung, Immatrikulation und Co.
Bitte beachten Sie, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonisch und schriftlich keine personenbezogenen Auskünfte gegenüber Dritten (auch Familienangehörigen) erteilen.
Öffnungszeiten des Studierendensekretariats
Zu den nachfolgenden Zeiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Studierendensekretariats für alle Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung:
Montag - Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 bis 16:00 Uhr
200 Euro Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler
Ab dem 15.03.2023 können Sie als Studierende die Einmalzahlung von 200 Euro unter folgendem Link beantragen: http://www.einmalzahlung200.de/ . Die Einmalzahlung von 200 Euro ist eine finanzielle Entlastung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler. Sie unterstützt junge Menschen bei den gestiegenen Preisen für Heizung, Strom und Lebensmittel.
Steht mir die Einmalzahlung zu?
Sie sind berechtigt, wenn Sie zum 01.Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert oder angemeldet waren, zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt haben sowie in einer Berufsausbildung waren, die mindestens zwei Jahre dauert. Sie sind auch antragsberechtigt, sollten Sie im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits einen Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden. Die Einmalzahlung von 200€ ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
Wie kann die Einmalzahlung beantragt werden?
Die Einmalzahlung können Sie unter einmalzahlung200.de beantragen, sobald die Antragsstellung auf der Plattform am 15.03.2023 startet. Sie benötigen hierzu einen Zugangscode und ein BundID-Konto als sicheren Nachweis Ihrer Identität. Sie können sich schon jetzt auf den Antrag vorbereiten, indem Sie sich unter https://id.bund.de eine BundID anlegen.
Weitere Informationen zu den Vorbereitungen und dem Antragsprozess finden Sie hier.
Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsstellung haben, können Sie sich an die Info-Hotline wenden unter 0800 2623 003. Sie erreichen die Hotline dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Während des Studiums
Studierende finden alle wichtigen Informationen zu Rückmeldung, Studierendenausweis, Studiengangwechsel und weiteren Themen im Intranet der TH Bingen. Bei weiteren Fragen ist das Studierendensekretariat gerne da.
Digitaler Studierendenausweis und Hochschul-App
Unser digitaler Studierendenausweis umfasst den Sichtausweis, den Bibliotheksausweis und das Semesterticket und ist für Studierende in der TH Bingen-App abrufbar.
TAN-Listen
TAN-Listen – notwendig für die An- und Abmeldung zu Prüfungen – können im Studierendensekretariat beantragt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 5 EUR. Bezahlen können Sie die Gebühr mit der Bezahl-App des Studierendenwerks (oder der Studicard) oder per Überweisung.
Neuerstellung PUK
Für das Zurücksetzen Ihres Passwortes benötigen Sie den PUK. Den PUK haben Sie bei Ihrer Einschreibung erhalten. Sollten Sie diesen verloren haben, können Sie einen neuen PUK durch das Studierendensekretariat erstellen lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 20 EUR. Bezahlen können Sie die Gebühr mit der Bezahl-App des Studierendenwerks (oder der Studicard) oder per Überweisung.
Ihre Ansprechpartner

Anja Senske (Sen)

Karin Gregori (Gk)
