Voraussetzungen

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder ein berufsqualifizierter Hochschulzugang (siehe § 65 HochSchG).

Zudem sollten Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Bereiche (oder in einem dazu artverwandten Beruf) mitbringen:

  • (Veterinär-)Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Biologisch-technische/r Assistent/in
  • Biologielaborant/in

Um sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Team des Studiengangs. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildung gemäß der bundesweit gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 erfolgreich abgeschlossen haben, können sich einzelne Module bei Aufnahme des Studiums pauschal anrechnen lassen. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur Anrechnung.


Bei Fragen zur Anerkennung
Prof. Dr. Kerstin Troidl (Trk)

Fachbereich 1

Gebäude 5 Raum 242

T.+496721409535
E. E-Mail schreiben
Studiengangleitung
Troidl

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