Voraussetzungen
Voraussetzungen
Der derzeit geplante Abschnitt der Zugangsvoraussetzungen aus der Prüfungsordnung lautet wie folgt (verbindlich ist stets die aktuell gültige Prüfungsordnung):
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
(1) Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach § 65 HochSchG müssen erfüllt sein. § 20 Abs. 2 HochSchG findet Anwendung. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus § 68 HochSchG.
Unsere Bachelorstudiengänge sind alle zulassungsfrei. Das bedeutet, Sie erhalten einen Studienplatz, sofern Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich form- und fristgemäß bewerben.
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Prof. Dr.-Ing. Volker Luckas
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