Biodiversität | -

Kooperation Dyckerhoff GmbH

Kooperation Dyckerhoff GmbH
Kurzbezeichnung
Dyckerhoff
Laufzeit
-
Projektverantwortlich
Prof. Dr. rer. nat. Michael Rademacher (Rm)
Rademacher

Prof. Dr. rer. nat. Michael Rademacher

Funktionen

Studiengangsleitung internationaler Master Environmental Sustainability

Mitglied im Senat der Hochschule

Arbeitsgebiete

Angewandte und theoretische Zoologie und Limnologie Ökologie, Naturschutz & Biodiversitätsmanagement Projektmanagement

Lehre

Zoologie, Ökologie, Ökologisches Praktikum, Bioingenieurwesen, Freilandökologie und Naturschutz, Restoration Ecology

Preise und Auszeichnungen

Landeslehrpreis

Kontakt
Prof. Dr. rer. nat. Michael Rademacher (Rm)

Fachbereich 1

Gebäude 2 Raum 126

T.+49 6721 409 480
E. E-Mail schreiben
Professor für Ökologie und Biodiversität in terrestrischen und aquatischen Systemen
Mehr Informationen über Prof. Dr. rer. nat. Michael Rademacher
Prof. Dr. Thilo Kupfer (Kut)
Kupfer

Prof. Dr. Thilo Kupfer

Kontakt
Prof. Dr. Thilo Kupfer (Kut)

Fachbereich 1

Gebäude 5 Raum 239

T.+49 6721 409 446
E. E-Mail schreiben
Professor für Ökobilanzierung und Kreislaufwirtschaft
Mehr Informationen über Prof. Dr. Thilo Kupfer
Projektpartner

Frau Eva Waninger, Herr Jonas Häfner (Zentrale Personalabteilung)

Dyckerhoff GmbH, Biebricher Straße 68, 65203 Wiesbaden

Projektmittel

60.000,- Euro

Kategorie
Biodiversität
Kurzbeschreibung des Projekts

Für Dyckerhoff sind Schutz und Förderung der Biodiversität ein zentrales Thema im Rahmen ihrer nachhaltigen Unternehmensführung. Anfang 2021 hat Dyckerhoff eine Biodiversitätsrichtlinie verabschiedet, welche festlegt, wie der Schutz und die Förderung von Biodiversität und die Auswirkungen der Eingriffe in Landschaft und Natur durch den Kalksteinabbau möglichst gering zu halten. Demnach sind alle Produktionsstandorte in Deutschland an Gesetze und interne Richtlinien gebunden, um die Biodiversität zu schützen. Insbesondere seine hier die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, das Bundesnaturschutzgesetz, sowie die jeweiligen Landesgesetze und interne Vorgaben für die Implementierung eines Biodiversiätsmanagements genannt.

Diese Gesetze und Richtlinien verlangen die Prüfung geplanter Abbaugenehmigungen und -erweiterungen auf ihre Umweltverträglichkeit. Gleichzeitig geht es darum, Ausgleichsmaßnahmen und Rekultivierungen bzw. Renaturierungen sowie Artenschutzbeiträge vorzusehen. Der Anspruch von Dyckerhoff ist dabei aber nicht nur, den ursprünglichen Zustand durch Rekultivierung wiederherzustellen, sondern durch Renaturierung einen Mehrwert für die Region und die heimische Flora und Fauna zu schaffen.

Sowohl stillgelegte, renaturierte Steinbrüche, als auch aktive Steinbrüche bieten seltenen und gefährdeten Pflanzen und Tieren Rückzugsgebiete und neue Lebensräume. Schon während des aktiven Abbaubetriebs werden die Steinbrüche permanent und fachkundig betreut. In Zusammenarbeit mit örtlichen Naturschutzverbänden werden die Flora und Fauna kontinuierlich beobachtet. In Zusammenarbeit mit interessierten Parteien soll aktiv und frühzeitig an Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen gearbeitet werden, um das Gelände an die Natur zurückzugeben.

Auf dieser Grundlage sollen weitere Untersuchungen im Sinne der Dyckerhoff-Biodiversitätsrichtlinie durch die TH Bingen wissenschaftlich fundiert den Prozess begleiten.

Darüber hinaus soll versucht werden, Vorhandene Ökobilanz-Daten aus Produktökobilanzen, Produktlabels wie EPDs oder aus Standort-Ökobilanzen im Rahmen der Nachhaltigkeits-Berichterstattung der Firma Dyckerhoff zu nutzen. In der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU wird gefordert, in einem Materiality Assessment relevante Umweltaspekte der Firma zu bestimmen und für diese dann im Rahmen der Berichterstattung Rechenschaft abzulegen. Üblicherweise wird für diese Relevanzprüfung mangels Daten ein Stakeholder oder Expert Panel benutzt, als Ergebnis werden oft alle Umweltproblemfelder als relevant erachtet und dies zieht einen hohen Bearbeitungsaufwand für die Berichterstattung nach sich. Stattdessen sollen die Firmenkennzahlen nach der Methodik des Environmental Footprint (EF) der EU in Einwohner-Äquivalente umgerechnet und zur Relevanzprüfung im Materiality Assessment genutzt werden.

Die TH Bingen führt wissenschaftliche Forschungsarbeiten im Sinne der Biodiversitätsrichtlinie von Dyckerhoff durch. Die TH Bingen führt diese Arbeiten frei und ungebunden durch.

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