Voraussetzungen

Fachhochschulreife / Abitur

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (nach Paragraf 65 des Hochschulgesetzes) müssen erfüllt sein. Kriterien zum Versagen einer Einschreibung ergeben sich aus dem Paragrafen 68 des Hochschulgesetzes.

Wer das Gymnasium in der zwölften Klasse mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlässt, benötigt noch ein Jahr Praktikum. Dadurch erwerben Sie die Fachhochschulreife und können an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz studieren.


Vorpraktikum / berufspraktische Tätigkeit

Ein Vorpraktikum ist seit WS 2020 nicht mehr verpflichtend. Wir halten ein Praktikum vor Studienbeginn aber dennoch für sehr wichtig, weil Sie durch die praktischen Erfahrungen, die Sie dabei machen werden, viel besser auf das Studium vorbereitet sind. Und zwar aus zwei Gründen:

  • Das Verständnis zur Landtechnik, zum Pflanzenwachstum, zum fruchtbaren Boden oder zur Tierhaltung können Sie nicht allein theoretisch entwickeln. Sie müssen es persönlich erlebt haben.
  • Zum anderen kann die praktische Erfahrung einer guten Betriebsorganisation und dem Ineinandergreifen von mehreren Personen und Prozessen zur Erreichung bestimmter Ziele prägend sein. Durch ein gutes Praktikum können die Selbstkompetenzen Organisations-, Team- und Motivationsfähigkeit maßgeblich wachsen.

Es wird Ihnen die Durchführung eines Vorpraktikums von 20 Wochen dringend empfohlen!

 

 

Bei Fragen zur Anerkennung (Vorpraktika)
Susan Loske M.Sc. (Lsu)

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T.+49 6721 409 176
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Fachstudienberatung
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Susan Loske M.Sc.

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Bei Fragen zur Anerkennung (Vornoten)
Prof. Dr. Elmar Schulte genannt Geldermann (Seg)

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Schulte genannt Geldermann

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