Voraussetzungen
Voraussetzungen
NEU: Fristenregelung für das Vorpraktikum bis auf Widerruf verlängert. Details siehe Text.
Die Eingangsvoraussetzung für das Bachelor-Studium ist die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Studienbewerber, die nach der 12. Klasse das Gymnasium verlassen haben, können die Zulassung zum Fachhochschulstudium durch ein einjähriges, gelenktes Praktikum erlangen.
Nach dem Landeshochschulgesetz können auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis nach einem ausführlichen Beratungsgespräch zugelassen werden.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zu Zulassung und Ablauf der Einschreibung mit Beratungsgespräch bitte an das Studierendensekretariat. Fragen zum Studium selbst werden Ihnen seitens der Studienberatung Maschinenbau beantwortet.
Ein Vorpraktikum ist keine Voraussetzung zur Zulassung zum Studium der Fachrichtung Maschinenbau. Der Nachweis eines 8-wöchigen, fachbezogenen Vorpraktikums muss spätestens zum Ende des 2. Fachsemesters vorliegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage von §19 (2) der APO, dass die bisherige Fristenregelung für das Vorpraktikum bis auf Widerruf ausgesetzt wird. Grund sind die unzumutbaren Schwierigkeiten, die sich durch die Covid-19-Krise für die Studierenden beim Finden einer Praktikumsstelle ergeben. Anstelle der bisherigen Regelung muss das Vorpraktikum künftig bis zum Beginn der Praxisphase abgeschlossen und anerkannt sein. Empfohlen wird eine Absolvierung von möglichst vielen Wochen vor Studienbeginn, um nicht mit Prüfungsvorbereitungen bzw. eventuellen Prüfungsterminen während der vorlesungsfreien Zeit in Kollision zu geraten. Eine abgeschlossene technische Ausbildung oder eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit kann angerechnet werden. Einzelheiten zum Vorpraktikum sind im Studienplan unter Dokumente und im Merkblatt zum Vorpraktikum enthalten. Im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Praktikantenamt.
Die offiziellen Vorlesungen des ersten Fachsemesters im Maschinenbau-Studium beginnen im Wintersemester (Anfang Oktober). Dem Studienbeginn vorgeschaltet wird im September ein Mathematik-Vorkurs angeboten. Der Antrag auf Zulassung zum Maschinenbau-Studium für das erste Semester ist bis spätestens 15. Juli des jeweiligen Jahres beim Studierendensekretariat der Technischen Hochschule einzureichen. Das Erststudium ist in Rheinland-Pfalz zurzeit gebührenfrei, es sind im Semester lediglich die Beiträge an das Studentenwerk und an den AStA zu entrichten.
Bei Fragen zur Anerkennung des Vorpraktikums
Prof. Dr. rer. nat. Jörg Fischer
Funktionen
Praktikantenamt (Vorpraktikum Maschinenbau)
Arbeitsgebiete
- Metallwerkstoffe, -oberflächen
- Leichtmetallwerkstofftechnik
Lehre
- Bachelor Studiengänge Mb /WI:
Physik, Leichtmetalltechnik, Stähle, Vakuumtechnik - Master Studiengang Maschinenbau: Ingenieurphysik, Oberflächentechnologie
Kontakt
Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen
Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Mangold
Funktionen
Auslandsbeauftragter für die Studiengänge Bachelor Maschinenbau und Master Maschinenbau. Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge Bachelor Maschinenbau und Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen. Mitglied im Fachbereichsrat.
Lehre
Wintersemester: Vorlesung Mathematik 1 für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau Vorlesung Grundlagen der Programmierung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau Vorlesung Thermodynamik für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau Vorlesung Ingenieurmathematik für den Master-Studiengang Maschinenbau Sommersemester: Vorlesung Mathematik 2 für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau Vorlesung Brennstoffzellen für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Vorlesung Numerik und Statistik für den Bacheor-Studiengang Maschinenbau Vorlesung Höhere Thermodynamik für den Master-Studiengang Maschinenbau
Preise und Auszeichnungen
2002 LEWA-Preis für die beste Dissertation der Fakultät für Verfahrenstechnik und Technische Kybernetik an der Universität Stuttgart im Jahr 2000 2009 Preis für den besten Vortrag beim 43. Regelungstechnischen Kolloquium in Boppard